Niedersachsen erlaubt Import von Kochsalzlösungen
Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat eine
Allgemeinverfügung erlassen, um den Versorgungsmangel bei
Kochsalzlösungen zu bekämpfen. Minister Andreas Philippi fordert
weitergehende Schritte.
Hannover (dpa/lni) - Niedersachsen will die Engpässe bei
Kochsalzlösungen durch Importe überbrücken.
Arzneimittelgroßhandlungen, Apotheken und Krankenhausapotheken dürfen
ab sofort «isotonische natriumchloridhaltige Arzneimittel» in Verkehr
bringen, die keine Zulassung nach dem deutschen Arzneimittelgesetz
(AMG) haben. Das teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium
mit. An diesem Mittwoch sei eine entsprechende Allgemeinverfügung
erlassen worden.
Voraussetzung für den Import der Kochsalzlösungen ist, dass diese
Arzneimittel in anderen Ländern zugelassen wurden. Das
Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor den Versorgungsmangel
festgestellt und die Importe damit ermöglicht.
Unverzichtbar für ärztliche Behandlungen
«Wir nutzen unseren Spielraum, damit wir bei dem Basis-Arzneimittel
Kochsalzlösung nicht in eine völlig prekäre Lage schlittern», sagte
Landesgesundheitsminister Andreas Philippi (SPD).
Natriumchlorid-Lösung sei unverzichtbar für Behandlungen im
stationären und ambulanten Bereich.
Kochsalzlösung werde unter anderem benötigt zum Spülen von Wunden,
Kathetern, Nase oder Augen, der Spülung von Organen, bei
Flüssigkeitsverlust und Dehydration, sagte Philippi. Auch zum
Verabreichen anderer Medikamente wie Antibiotika oder Zytostatika in
der Krebstherapie sei sie unverzichtbar.
Der Minister forderte angesichts des Versorgungsengpasses,
Abhängigkeiten in der Herstellung zu reduzieren und wieder mehr
eigene Produktionskapazitäten zu schaffen. «Dafür braucht es eine
ehrliche politische und gesellschaftliche Debatte, denn es geht auch
ums Geld der Versicherten und um attraktive Rahmenbedingungen für
Arzneimittelhersteller», sagte Philippi.
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