Tödlicher Angriff in Psychiatrie - Prozess gestartet

In einer Psychiatrie im Ammerland wird eine 88-Jährige leblos
aufgefunden. Wegen des Verdachts des Totschlags steht nun ein
Zimmernachbar der Seniorin vor Gericht.

Oldenburg (dpa/lni) - Vor dem Landgericht Oldenburg hat ein Verfahren
gegen einen Mann begonnen, der in einer Psychiatrie seine 88 Jahre
alte Zimmernachbarin getötet haben soll. Da der Mann psychisch
erkrankt ist, geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift in
dem Sicherungsverfahren von dem Vorwurf des Totschlags im Zustand der
Schuldunfähigkeit aus. 

Die Verteidigerin des 40 Jahre alten Mannes beantragte nach der
Verlesung der Antragsschrift den Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine
öffentliche Verhandlung der Gesundheitsgeschichte ihres Mandanten,
könne Folgen für seine Genesung haben, begründete sie ihren
Vorschlag. Das Gericht folgte dem Antrag. Ob der Beschuldigte Angaben
zum Tatvorwurf machte, blieb daher offen. 

Zustand der «wahnhaften Verkennung der Realität»

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann Mitte Mai dieses
Jahres in der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn (Landkreis
Ammerland) auf die 88-Jährige losgegangen sein, die an Demenz
erkrankt war. In einem Zustand der «wahnhaften Verkennung der
Realität» soll der Mann zunächst versucht haben, der Frau das Genick

zu brechen, wie die Staatsanwältin sagte. Danach soll er ihr Mund und
Nase zugehalten haben. 

Rettungskräfte versuchten die Frau zu reanimieren - ohne Erfolg. Die
88-Jährige starb laut Staatsanwaltschaft an den Folgen des
Sauerstoffmangels. Die Polizei nahm den Mann kurz danach fest. Er ist
seitdem in einer Psychiatrie mit besonderen Sicherheitsstandards
untergebracht. 

Sicherungsverfahren beantragt

Der Vorsitzende Richter wies zum Prozessauftakt auf den Rahmen des
sogenannten Sicherungsverfahrens hin. Kann ein Straftäter nicht
verurteilt werden, weil er psychisch krank und damit schuldunfähig
ist, kann er unter bestimmten Voraussetzungen in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft
beantragt dafür dann - wie in diesem Fall - statt eines normalen
Strafverfahrens ein Sicherungsverfahren. Kommt das Gericht zu dem
Schluss, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist,
kann es die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anordnen. 

Am ersten Prozesstag sollten laut Gericht fünf Zeugen aussagen -
darunter auch Ärzte und Pflegepersonal der Klinik. Gegen die
Angestellten der Psychiatrie wird nicht ermittelt, wie die
Staatsanwaltschaft mitteilte. Ein Urteil könnte Ende November fallen.

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