Plädoyers in Krankenschwester-Prozess: Mord oder Freispruch

Mord und Mordversuch wirft die Staatsanwaltschaft einer Regensburger
Krankenschwester vor. Die Angeklagte weist die Taten von sich. Nun
sind vor dem Landgericht die Plädoyers gehalten worden.

Regensburg (dpa/lby) - In einem Indizienprozess soll eine 37 Jahre
alte Krankenschwester nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für Mord
und dreifachen Mordversuch zu lebenslanger Haft verurteilt werden. In
seinem Plädoyer vor dem Landgericht Regensburg beantragte der
Ankläger zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die
zwei Verteidiger der Frau forderten Freispruch für ihre Mandantin.
Die Philippinerin beteuerte in ihrem letzten Wort ihre Unschuld. 

Die Staatsanwaltschaft wirft der Pflegerin vor, in einem Krankenhaus
Patienten mit einem Medikament bewusstlos gemacht zu haben, um ihnen
Schmuck zu stehlen. Eine 65 Jahre alte Frau starb. Ursprünglich ging
es in der Anklage zudem um fünf Fälle, in denen Patienten überlebten.

Davon blieben zum Ende der Beweisaufnahme drei übrig.

Der Staatsanwalt ging von den Mordmerkmalen Habgier und Heimtücke
aus. In einem Krankenhaus seien Patienten ausgeliefert, sie
vertrauten den Personen, die sich um sie kümmern. Er legte der
Angeklagten auch Raub mit Todesfolge, Raub, versuchten Raub mit
Todesfolge und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Staatsanwalt: «Keinerlei Zweifel»

Angesichts der Indizien habe er «keinerlei Zweifel», dass die
Angeklagte die Täterin ist, sagte der Staatsanwalt. So sei die
37-Jährige von einer Patientin identifiziert worden, habe in allen
Fällen Dienst gehabt, habe im fraglichen Zeitraum laut Kollegen eine
Wesensänderung gezeigt und zudem bei Google unter anderem nach
Nebenwirkungen von Midazolam und nach Strafen gesucht. Zudem seien in
den beiden Monaten deutlich mehr Packungen des Medikaments aus dem
Schrank entnommen worden als üblicherweise. Es gebe keine
Anhaltspunkte auf unbekannte Dritte, die als Täter infrage kämen.

Die Verteidigung betonte, dass sich nicht nachweisen lasse, dass die
Angeklagte tatsächlich die Medikamente verabreicht und den Schmuck
genommen habe. Das seien Mutmaßungen, «die eben gut ins Bild passen».

Bei der Angeklagten seien weder die gestohlenen Schmuckstücke noch
Medikamente gefunden worden. Es gebe auch keine Nachweise, dass sie
den Schmuck verkauft habe. Überdies sei nicht ausgeschlossen, dass
nicht doch ein unbekannter Dritter der Täter ist.

Das Urteil soll am Montag (14.00 Uhr) verkündet werden.

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