Mehr Arbeitsschutzkontrollen geplant - reicht das Personal?
Ab 2026 soll eine Mindestzahl an Betrieben mit Blick auf den
Arbeitsschutz besichtigt werden. Wo steht Sachsen-Anhalt derzeit -
und ist das Ziel zu erreichen?
Halle/Magdeburg (dpa/sa) - Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern soll es künftig mehr Betriebsbesichtigungen durch die
zuständigen Behörden geben. Ziel ist, dass ab 2026 fünf Prozent der
Betriebe besichtigt werden. Von den Zahlen ist die
Arbeitsschutzaufsicht in Sachsen-Anhalt noch entfernt. Im vergangenen
Jahr etwa gab es 2.025 sogenannte Betriebsbesichtigungen mit
Systembewertung, was einer Quote von 3,68 entsprach, wie das
Landesamt für Verbraucherschutz auf Anfrage mitteilte. In diesem Jahr
liegt die Quote bis zum 30. September bei 3,27 Prozent.
Eine Betriebsbesichtigung mit Systembewertung nimmt die Gestaltung
von Sicherheit und Gesundheitsschutz in dem Betrieb, dem Unternehmen
oder der Organisation in den Blick. Es gibt eine
Gefährdungsbeurteilung mit der Überprüfung, ob die rechtlichen und
die betriebsinternen Verpflichtungen eingehalten werden.
Schon Steigerungen in den vergangenen Jahren
Nachdem diese Betriebsrevisionen seit 2014 leicht rückläufig gewesen
seien, steige die Zahl seit 2020 wieder an. In den drei
zurückliegenden Jahren gab es schon Steigerungen. Parallel habe es
auch einen leichten Personalzuwachs gegeben. In der
Arbeitsschutzverwaltung des Landes waren zur Jahresmitte 74
Vollzeitstellen besetzt, 2021 waren es noch 65 gewesen.
Der Blick in die Zukunft ist schwierig: Die Landesregierung plant
einen Stellenbesetzungsstopp für die Landesverwaltung, parallel sind
diverse Stellen ausgeschrieben. Das Landesamt für Verbraucherschutz
erklärte mit Blick auf das Fünf-Prozent-Ziel: «Das Ziel ist
schaffbar, wenn die frei werdenden Stellen in der
Arbeitsschutzverwaltung nachbesetzt werden können.»
Nachwuchs nötig - Stellen sind ausgeschrieben
«Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Laufbahnausbildung nicht von
dem geplanten Wiederbesetzungsstopp betroffen», hieß es weiter. «Wir
schreiben hierzu regelmäßig neue Stellen aus.» Die Aufsichtspersonen
müssten in Sachsen-Anhalt einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst
durchlaufen, um die Befähigung für die Laufbahn in der
Arbeitsschutzverwaltung zu erlangen. «Dennoch wird sich der
Fachkräftemangel negativ auf die Arbeitsschutzkontrollen auswirken»,
so die Behörde.
Die Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung sind nur ein Teil der
Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht. Baustellenbesichtigungen,
Besichtigungen nach Unfällen, Beschwerden oder wegen
Berufskrankheiten gehören ebenso dazu wie Besichtigungen im Zuge von
Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Die Aufsichtspersonen nehmen die
Arbeitszeitgestaltung etwa von Berufskraftfahrern in den Blick und
überwachen die Berücksichtigung des Mutter- und
Jugendarbeitsschutzes.
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