Mord an Patientin - Krankenschwester verurteilt
Für den Mord an einer Patientin in einer Regensburger Klinik ist eine
Krankenschwester zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter
sprachen sie auch des dreifachen Mordversuches für schuldig.
Regensburg (dpa/lby) - In einem Indizienprozess ist eine
Krankenschwester für den Mord an einer 65 Jahre alten Patientin zu
lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter vor dem Landgericht
Regensburg waren überzeugt davon, dass die 37-jährige Philippinerin
vier Patienten mit einem Medikament bewusstlos gemacht hat, um ihnen
Schmuck zu stehlen. Sie hielten sie insofern auch des dreifachen
Mordversuches sowie des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung
für schuldig.
Die Krankenschwester verfolgte die Urteilsverkündung und die
Erläuterungen des Vorsitzenden Richters Thomas Polnik äußerlich
ungerührt. Sie hatte die Taten bis zuletzt bestritten und auch in
ihrem letzten Wort angegeben, mit der Sache nichts zu tun zu haben.
Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung der Strafkammer hat die 37-Jährige den Tod der
Patientin nicht bezweckt, aber billigend in Kauf genommen. Das sei
ein bedingter Vorsatz. Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass
insbesondere bei älteren Patienten die intravenöse Gabe von Midazolam
gravierende Nebenwirkungen haben könne.
Tod als «ungewolltes Übel» in Kauf genommen
Sie habe es trotz der Todesgefahr als wichtiger erachtet, an den
Schmuck zu gelangen. Der Tod einer Patientin sei für die Angeklagte
ein «ungewolltes Übel» gewesen, so der Vorsitzende Richter. Zudem
habe die Angeklagte auch nach dem Tod einer Patientin weitergemacht.
Es sei keine «Gesinnungsumkehr» zu erkennen gewesen.
Die Patienten hätten nicht mit einem Angriff gerechnet, somit sei
neben dem Mordmerkmal der Habgier auch das der Heimtücke erfüllt. Den
Patienten vorzutäuschen, ihren Venen-Zugang zu spülen, und ihnen
stattdessen ein Medikament zu verabreichen, sei «hinterlistig».
«Einheitlicher Modus Operandi»
Bei den vier Patienten sei ein «einheitlicher Modus Operandi»
angewendet worden. Alle vier seien aus für die Ärzte unerklärlichen
Gründen bewusstlos geworden, allen sei Schmuck abhandengekommen, im
fraglichen Zeitraum sei der Verbrauch von Midazolam deutlich erhöht
gewesen. Bei Google hatte die Frau nach Nebenwirkungen des
Medikamentes gesucht.
Mehrere Indizien stützten überdies die Überzeugung der Richter: etwa
Schmuckverkäufe und Bargeldeinzahlungen der Angeklagten und die
Tatsache, dass die Serie an Fällen von unerklärlicher
Bewusstlosigkeit nach der Kündigung der Krankenschwester abgerissen
sei.
Von der von der Staatsanwaltschaft zusätzlich geforderten
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sahen die Richter ab,
unter anderem weil die Tötung nicht bezweckt, sondern eine ungewollte
Nebenfolge gewesen sei. Auf die Verhängung eines Berufsverbotes
verzichteten die Richter, weil ohnehin nicht davon auszugehen sei,
dass die Frau - sollte das Urteil rechtskräftig werden - nach der
Haftverbüßung in Deutschland wieder in ihrem Beruf arbeiten werden
könne.
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