Noch keine Genehmigungen für Cannabisvereinigungen erteilt
Seit Juli gehen in Baden-Württemberg Anträge von Cannabisvereinen
ein, die alle nur eins wollen: So schnell wie möglich mit dem Anbau
zu beginnen. Doch sie müssen sich gedulden.
Stuttgart/Freiburg (dpa/lsw) - Die Anzahl der Anträge zum Anbau von
Cannabis steigt, jedoch hat noch kein Verein in Baden-Württemberg
bisher eine Betriebserlaubnis erhalten. Das geht aus einer Antwort
des Sozialministeriums hervor, die mit dem Umweltministerium
abgestimmt wurde. Die Fragen eingereicht hatte die CDU im Landtag.
Wie das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Behörde
mitteilte, wurden 64 Anträge eingereicht. «22 sind in der intensiven
Bearbeitung», sagte eine Behördensprecherin.
Bei den Prüfungen zeige sich wegen der neuen und komplexen
Gesetzeslage, dass auch bei gut aufbereiteten Antragsunterlagen
deutlicher Nachbesserungsbedarf bestehe. Deshalb seien noch keine
Erlaubnisse erteilt worden. «Es ist sehr erfreulich, wie
professionell und auch verständnisvoll die meisten Anbauvereinigungen
mit dieser Situation umgehen und sich aktiv auf unsere
Hilfestellungen und den Gesamtprozess einlassen», sagte die
Sprecherin.
Die Anträge würden nach der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.
«Abgelehnt wurde bisher noch kein Antrag. Wir sehen einige Anträge
auf einem guten Weg und gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass
erste Erlaubnisse noch im Herbst erteilt werden können.» In
Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern gab es nach früheren
Angaben bereits Genehmigungen.
Kritik aus der CDU: Tür und Tor für Missbrauch geöffnet
Die Cannabislegalisierung der Ampelregierung ist aus Sicht der
Landtags-CDU ein undurchdachter Schnellschuss. «Ampelminister Cem
Özdemir wollte hier einmal mehr mit dem Kopf durch die Wand, um sein
politisches Lebenswerk, die Legalisierung von Cannabis,
durchzusetzen. Der Bund lässt die Länder alleine und lädt bei ihnen
die Verantwortung und die Kosten für den Vollzug des Gesetzes,
insbesondere die Überwachung der Cannabis-Anbauvereinigungen ab»,
sagte der polizeipolitische Sprecher der CDU, Christian Gehring. Es
sei mit Kosten von mindestens zwei Millionen Euro jährlich zu
rechnen. «Trotzdem wird allenfalls eine jährliche Kontrolle der
Anbauvereinigungen möglich sein.»
Durch das Konstrukt der Cannabis-Anbauvereinigungen sei Tür und Tor
geöffnet für verschleierte Kommerzialisierung und Missbrauch, sagte
Gehring weiter. «Klar ist auch, dass durch die Legalisierung die
Gefährlichkeit von Cannabiskonsum relativiert und die Verfügbarkeit
von Cannabis erhöht wird. Dadurch droht ganz konkret eine Zunahme des
Konsums mit einer Zunahme entsprechender Erkrankungen sowie mit
höheren Kosten für die Suchtprävention und die
Gesundheitsversorgung.»
Gemeinsam Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben
Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus
mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft
getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500
Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen.
Volljährige Menschen können Cannabis gemeinsam anbauen und
untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine
behördliche Erlaubnis.
Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. Das Regierungspräsidium
Tübingen als zuständige Überwachungsbehörde will durch regelmäß
igen
Abgleich der Mitgliederlisten der Anbauvereinigungen
Doppelmitgliedschaften unterbinden. Ausschließlich zahlende
Mitglieder sind gesetzlich nicht zulässig.
Eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung aller Mitglieder wird im
Erlaubnisverfahren auch als ausdrückliche Satzungsregelung
vorausgesetzt. «Wie die konkrete Mitarbeit bei den zahlreichen und
unterschiedlichen Aufgaben - Anbau, Ernte, Trocknung, Vorbereitung
für die Weitergabe, Reinigungsdienst, Buchhaltung, Ausgabe von
Mitgliedsausweisen und sonstige Mitgliederverwaltung -, die sich im
Betrieb ergeben, auszusehen hat, ist im Gesetz nicht näher geregelt»,
heißt es in der Drucksache. Die Ausgestaltung im Einzelnen obliegt
den Anbauvereinigungen.
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