Polizei registriert knapp 80 Verstöße gegen Cannabis-Gesetz
Seit April ist der Konsum von Haschisch weitestgehend legalisiert.
Doch es gibt Regeln - etwa, dass dies nicht in der Näher von Kindern
erfolgen soll. Mehrfach schreitet die Polizei ein.
Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Polizei hat innerhalb von rund sechs
Monaten knapp 80 Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz registriert. In
41 Fällen ging es dabei nach Angaben eines Polizeisprechers um
Ordnungswidrigkeiten, weil Menschen in den sogenannten
Konsumverbotszonen gekifft haben. In den restlichen 36 Fällen (Stand
10. Oktober) sei es um andere Verstöße gegen das seit 1. April
geltende Gesetz gegangen. Zuvor hatte der RBB berichtet.
Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit dem 1. April
erlaubt, allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern,
Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25
Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben, mehr als 30 Gramm sind
strafbar. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber
anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen.
Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten.
Bislang ist in Berlin nicht geklärt, wer die
Ordnungswidrigkeitsanzeigen weiter bearbeiten soll. Dazu plant der
Senat nach eigenen Angaben «in Kürze» eine Verordnung vorzulegen.
Laut Polizei werden die Anzeigen zunächst bei den örtlich zuständigen
Polizeidirektionen gesammelt. Zum 1. November soll ein Bußgeldkatalog
in Kraft treten, den der Senat beschlossen hat.
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