Corona-Soforthilfen: Land startet neues Rückmeldeverfahren

Ein Gericht hebt im Frühjahr 2023 fehlerhafte Bescheide auf. Jetzt
startet das Wirtschaftsministerium das Verfahren neu. Wer zu viel
Geld bekommen hat, muss es zurückzahlen. Die Frist läuft.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach einem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Rückforderung von
Corona-Soforthilfen das Rückmeldeverfahren neu gestartet. Laut
Mitteilung des Wirtschaftsministeriums werden die betroffenen
Empfänger der Hilfen aus dem Jahr 2020 jetzt per Mail aufgefordert,
Erklärungen abzugeben. Zeit haben die Soforthilfe-Empfänger für
diesen Schritt bis zum 26. Februar 2025. Wer sich nicht meldet, muss
die Soforthilfen in voller Höhe zurückzahlen. 

Das Land hatte in der ersten Phase der Corona-Pandemie 4,5 Milliarden
Euro als Hilfsprogramm an Solo-Selbstständige, Freiberufler und
Unternehmer zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ausgezahlt.
Dabei ging es um akute Liquiditätsengpässe und Zuschüsse zu den
laufenden Kosten über einen Zeitraum von drei Monaten. Der
Zusammenbruch der Wirtschaft sollte damit verhindert werden. Die
Empfänger müssen jetzt nachträglich nachweisen, dass sie den Bedarf
auch hatten. Wer bereits einen Schlussbescheid erhalten hat, ist
nicht mehr betroffen. 

Gerichtsurteil im Frühjahr 2023

Das OVG in Münster hatte im Frühjahr 2023 entschieden, dass die
Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren. Die
fehlerhaften Bescheide mehrerer Kläger mussten aufgehoben werden.
Nach Auffassung des Gerichts hatte das Land bei der Vergabe der
Soforthilfen unter hohem Zeitdruck missverständliche und
widersprüchliche Formulierungen genutzt. Die Angaben in den Anträgen
stimmten zumindest kurzzeitig nicht mit den Angaben auf den
Informationsseiten des Ministeriums überein. Dies dürfe nicht zum
Nachteil der Unternehmer und Selbstständigen gehen, hatten die
Richter damals argumentiert. 

Das OVG hatte aber auch betont, dass jedem klar sein müsse, dass zu
viel gezahlte Soforthilfen erstattet werden müssen. Das Land dürfe
deshalb neue Bescheide erlassen und Mittel zurückfordern.

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