Lebenslange Haft für Krankenpfleger wegen Mord an Patientin
Ein Pfleger soll eine schwer kranke Patientin mehrfach vom
Beatmungsgerät getrennt haben, die Frau stirbt. Ein Gericht
verurteilt ihn wegen Mordes - den Beruf darf er nicht mehr ausüben.
Koblenz (dpa) - Das Landgericht Koblenz hat einen Krankenpfleger
wegen des Mordes an einer Patientin zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt. Es sei zudem die besondere Schwere der
Schuld des Angeklagten festgestellt worden, teilte eine Sprecherin
des Gerichts mit. «Dem Angeklagten wird die Ausübung des Berufs des
Gesundheits- und Krankenpflegers lebenslang untersagt.»
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 45-Jährigen vorgeworfen, seine
schwer kranke Patientin in ihrem Wohnhaus im Landkreis Mayen-Koblenz
heimtückisch getötet zu haben. Der Krankenpfleger habe die Frau in
der Nacht ihres Todes mehrfach von ihrem Beatmungsgerät getrennt,
hatte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt gesagt. Dies habe zu
ihrem Tod geführt.
Ein Zeuge, damals Mitarbeiter eines benachbarten Unternehmens, hatte
im Prozess angegeben, dass die Pflegerin des Tagesdienstes die Frau
auf dem Rücken liegend vorgefunden habe. Nach dem Fund der Toten
hatte der Betreiber des Unternehmens die Polizei kontaktiert, wie
eine als Zeugin geladene Polizistin im Prozess sagte. Er habe zudem
angegeben, dass der Angeklagte eine Geldkassette gestohlen haben
soll. Daraufhin wurde der 45-Jährige vor Ort festgenommen. Gegen das
Urteil des Landgerichts kann noch Revision eingelegt werden.
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