Datenschützerin: Einspruch gegen E-Patientenakte erleichtern
Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte akzeptiert die politische
Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische
Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere
Widerspruchsmöglichkeiten.
Berlin (dpa) - Bei der bevorstehenden flächendeckende Einführung der
elektronischen Patientenakte (ePA) muss nach Einschätzung der neuen
Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider der
Datenschutz noch verbessert werden. In einem Interview mit der
Zeitschrift «c't» forderte sie vor allem eine bessere Information der
Versicherten über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen eine ePA.
In dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Patientenakte hatte
sich der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber
vergeblich für ein Verfahren eingesetzt, bei denen die Versicherten
vorab aktiv der Einrichtung der Patientenakte zustimmen müssen
(Opt-in). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konnte sich
mit seiner Auffassung durchsetzen, dass die Akte automatisch
eingerichtet wird, solange die Versicherten nicht aktiv widersprechen
(Opt-out).
Bislang kaum Widersprüche
Bislang machen die rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten
davon aber bislang kaum Gebrauch. Wie eine Abfrage der Deutschen
Presse-Agentur bei den größten deutschen Versicherern AOK, Techniker,
Barmer und DAK mit insgesamt mehr als 50 Millionen Versicherten
ergab, hat bisher nur ein geringer Anteil Widerspruch gegen das
geplante automatische Anlegen einer ePA eingelegt.
Auf die Frage, ob sie den Versicherten nun zum Widerspruch rate,
sagte Specht-Riemenschneider, es sei nicht ihre Aufgabe, den Menschen
bei dieser persönlichen Entscheidung Ratschläge zu erteilen. «Meine
Aufgabe ist es, mir anzusehen, wie die ePA datenschutzrechtlich zu
bewerten ist.» Die Opt-Out-Lösung sei eine politische Entscheidung
gewesen. «Wir versuchen nun, unter diesem Vorzeichen Datenschutzrecht
bestmöglich mitzudenken.»
Befunde, Medikamente und Laborwerte per App immer abrufbar
Specht-Riemenschneider sagte, die Information über den Widerspruch
sei dabei sehr sensibel. «Denn wenn wir schon die Opt-Out-Lösung
haben, muss es selbstverständlich sein, dass die Patientinnen und
Patienten bestmöglich informiert werden, wie sie widersprechen
können, um sich eine freie Meinung zu bilden.» Im
Gesetzgebungsverfahren sei nicht mitgedacht worden, wie informiert
werden müsse, zu welchem Zeitpunkt und durch wen. «Und dadurch wird
man Menschen auf dem Weg zur ePA verlieren.»
Die Akte soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu
Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben
lang begleiten. Per App können die Versicherten selbst Dokumente dort
einfügen, Ärzte müssen Daten aus aktuellen Behandlungen einstellen.
Die sich so langsam füllende E-Akte soll künftig etwa bei einem
Arztwechsel oder Umzug helfen oder auch in Notfällen, wenn Mediziner
dadurch schneller Informationen zur Krankengeschichte oder zum
Medikamentenplan eines Patienten bekommen.
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