Erste Anbaulizenzen für Cannabis-Clubs in Thüringen

Mehrere Vereinigungen haben in Thüringen den Anbau von Cannabis
beantragt. Nach monatelangem Genehmigungsverfahren können jetzt die
ersten Clubs loslegen.

Erfurt/Hildburghausen (dpa/th) - In Thüringen haben die ersten
Cannabis-Clubs ihre Anbaulizenzen erhalten. Demnach dürfen jetzt
Vereine in Erfurt und Hildburghausen mit dem Anbau von Cannabis
beginnen, wie das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und
Ländlichen Raum mitteilte. 

Der Erlaubnis sei ein fast vier Monate währender bürokratischer
Prozess vorausgegangen, hieß es aus dem Club in Erfurt. Der Präsident
des Landesamtes, Peter Ritschel, sagte dazu: «Wir haben ein strenges
Prüfverfahren durchgeführt, um sicherzustellen, dass Vereine alle
notwendigen Anforderungen erfüllen.» Besonderer Wert sei dabei auf
den Gesundheits- und Jugendschutz gelegt worden. 

Die Behörde wird den Anbau regelmäßig kontrollieren, um
sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Bei Verstößen gegen die Erlaubnisvorschriften könnten Sanktionen bis

hin zum Entzug der Genehmigung verhängt werden, hieß es. Laut dem
Landesamt liegen derzeit noch Anträge von sieben weiteren
Anbauvereinen zur Genehmigung vor, die gegenwärtig geprüft werden.

Erste Abgabe an Mitglieder voraussichtlich im Februar

Der Verein in der Thüringer Landeshauptstadt mit fast 500 Mitgliedern
hat seit Jahresbeginn eine Lagerhalle zu einer professionellen
Anbaustätte mit Klimaanlagen, automatischer Bewässerung und
LED-Technik ausgebaut. Dafür sei knapp eine Viertelmillion Euro
investiert worden, hieß es. 

Die Samen seien jetzt in die Erde gegeben worden. Mit einer ersten
Abgabe von Genusscannabis an die Mitglieder werde Ende Januar oder
Anfang Februar gerechnet. Auch der Cannabis-Club in Hildburghausen
mit rund 200 Mitgliedern will nun zügig mit dem Anbau der Samen
beginnen.

Die Regelungen zum nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis in
Anbauvereinigungen traten am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Dieser
steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Erlaubnis und unterliegt
der staatlichen Überwachung. 

Zu den Vorgaben für die Anbauvereine gehört unter anderem, dass sie
nachweisen müssen, dass sie Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt
kontrolliert nur an volljährige Vereinsmitglieder abgeben. THC ist
der berauschend wirkende Teil einer Hanfpflanze.

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