Einheitliche Standards für Rettungsdienst geplant Von Sascha Meyer, dpa

Wenn es gesundheitlich brenzlig wird, sollen Rettungswagen und
Notärzte rasch zur Stelle sein. Doch im überlasteten System gibt es
Mängel und Probleme. Nun werden Reformpläne konkret.

Berlin (dpa) - Für den Rettungsdienst zur schnellen Hilfe bei
Notfällen sollen nach Plänen der Ampel-Koalition bundesweit
einheitliche Standards kommen. «Der Schutz von Leib, Leben und
Gesundheit darf nicht von der Postleitzahl abhängen», sagte der
Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen der Deutschen
Presse-Agentur. Dafür solle künftig ein Qualitätsausschuss aus
Ländern und Krankenkassen sicherstellen, «dass Menschen überall auf
die gleiche hohe Versorgungsqualität, einheitliche Standards und
kooperative Schnittstellen vertrauen können.»

Rettungsdienst künftig eigener Leistungsbereich

Die Koalition will eine Neuorganisation des Rettungsdienstes in ein
geplantes Gesetz für eine Reform der Notfallversorgung in Kliniken
und Praxen aufnehmen, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
angekündigt hatte. Ein nun vorliegender Entwurf dafür sieht vor, den
Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich zu begründen.
Damit soll die Vergütung der Kosten dafür «nicht mehr im Sinne von
Fahrkosten von der Durchführung eines Transportes abhängig gemacht»
werden, heißt es in dem Entwurf der Koalitionsfraktionen, der der dpa
vorliegt.

Dahmen erläuterte, mit der Aufnahme des Rettungsdienstes ins
Sozialgesetzbuch werde endlich eine fundierte und differenzierte
Regelung geschaffen. «So stellen wir sicher, dass sinnvolle neue
Versorgungsangebote des Rettungsdienstes wie der Einsatz von
Telenotärzten, Gemeindenotfallsanitätern oder auch die stärkere
Kooperation mehrerer Leitstellen künftig angemessen finanziert
werden.»

Katalog für Verbesserungen bei Notrufen 

Um bundesweite Mindeststandards abzusichern, soll laut dem Entwurf
ein «Qualitätsausschuss» beim Bundesgesundheitsministerium
eingerichtet werden. Ihm sollen je vier Mitglieder auf Vorschlag der
Länder und der gesetzlichen Krankenkassen angehören. Das
weisungsunabhängige Gremium soll einen Katalog mit Empfehlungen zu
Strukturen und Prozessen erlassen: etwa zur Qualifikation des
Personals und zur Ausstattung von Leitstellen, wozu auch
«Telenotärzte» zur Unterstützung einer fachgerechten
Patientenversorgung gehören. 

Entwickelt werden sollen zudem Standards zum automatisierten Orten
von Notrufen und zu softwaregestützten Abfragesystemen bei Notrufen.
Befassen soll sich der Ausschuss auch mit der Förderung von Erster
Hilfe durch Laien und einer Einbindung registrierter Ersthelfer über
mobile Alarmierungs-Apps. Im Blick steht außerdem die Nutzung einer
standardisierten und vernetzten Software in Leitstellen auch über
Landkreis- und Ländergrenzen hinweg.

Rufe nach moderneren Leitstellen

Hintergrund sind bereits seit längerem bestehende Probleme und
Überlastungen. So mahnte die Björn-Steiger-Stiftung Verbesserungen in
den bundesweit mehr als 240 Leitstellen an. Sie müssten mit
standardisierten, qualitätsgesicherten Abfragealgorithmen
entscheiden, ob es bei einem Notruf um einen Bagatellfall oder um
Leben und Tod gehe. Notwendig seien auch ein technischer Schub und
größere Organisationseinheiten - etwa um eine Anleitung zur
Wiederbelebung umsetzen zu können. Bisher gebe es Leitstellen, in
denen nachts teils zwei Leute sitzen. 

Dahmen sagte, Mahnungen von Expertinnen und Experten seien über Jahre
ignoriert worden. «Die Folge sind überlastete Notaufnahmen und
Rettungsdienste, steigende Kosten und eine oft nur durchschnittliche
Versorgungsqualität.» Die Reform sorge dafür, dass auch jene, die
keinen Transport oder Krankenhausaufenthalt benötigten, durch
spezialisierte Angebote wie Telenotfallmedizin, Notfallpflegeteams
und psychiatrische Krisendienste gut versorgt seien.

In welche Klinik fährt der Rettungswagen?

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte einheitliche Standards
wichtig. «Jedoch werden Patientinnen und Patienten nach einem
Herzinfarkt oder Schlaganfall vom Rettungsdienst viel zu oft in ein
ungeeignetes Krankenhaus eingeliefert», sagte Vorstand Eugen Brysch.
Nicht alle Kliniken seien beispielsweise darauf spezialisiert. Solche
Fehlentscheidungen von Leitstellen würden aber gesetzlich nicht
konsequent ausgeschlossen.

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