Tausende Verfahren nach Cannabis-Legalisierung überprüft
Die Teillegalisierung von Cannabis hat bei den Justizbehörden eine
Welle an Arbeit ausgelöst, um Altfälle neu zu beurteilen. Viele
Strafen mussten gemindert oder erlassen werden.
Schwerin (dpa/mv) - Über ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des
Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung hat die Justiz in
Mecklenburg-Vorpommern 6.500 zu überprüfende Verfahren abgearbeitet.
In 178 Fällen sei die Vollstreckung von Geldstrafen eingestellt
worden, in einem weiteren Fall die einer Ersatzfreiheitsstrafe,
teilte das Schweriner Justizministerium auf Anfrage mit. Im Zuge der
Legalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die zuvor wegen
Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt
wurden.
Seit dem 1. April dieses Jahres dürfen Erwachsene über 18 Jahren
unter anderem bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu
führen. Erlaubt ist seitdem auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen
gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm
Cannabis. Seit 1. Juli können zudem nicht-kommerzielle
Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen.
Auch künftig zusätzliche Arbeit für Staatsanwaltschaften
Zur Entlassung von Verurteilten aus der Strafhaft sei es durch die
Neuregelung nicht gekommen. In vier Fällen wurden Bewährungsstrafen
von Amts wegen beendet. Auch Urteile, die sich zusätzlich auch noch
auf andere, nicht von der Neuregelung betroffene, Delikte bezogen,
wurden laut Justizministerium überprüft. In 178 Fällen sei beantragt
worden, die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe oder Gesamtgeldstrafe
aufzulösen und neu festzusetzen.
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte: «Die Arbeitsbelastung der
Staatsanwaltschaften hatte sich natürlich mit dem Inkrafttreten der
Teillegalisierung zunächst deutlich erhöht.»
Mit weiterer erheblicher Arbeitsbelastung sei zu rechnen, weil ab
2025 Verurteilte die Möglichkeit für einen Antrag haben, Einträge aus
dem Führungszeugnis löschen zu lassen. Auch diese Fälle landen laut
Justizministerium bei den Staatsanwaltschaften. Inwiefern die
Teillegalisierung in Zukunft auch für Entlastung sorge, könne man
noch nicht seriös beantworten.
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