Orientierungswert für Kassenbeiträge 2025 verzögert sich

Die Beiträge zur Krankenversicherung dürften 2025 wohl für viele
Versicherte steigen. An einer eigentlich üblichen Voraussetzung dafür
hakt es aber noch.

Berlin (dpa) - Die amtliche Festlegung eines Orientierungswerts für
die erwartete Anhebung der Kassenkassenbeiträge zum neuen Jahr
verzögert sich. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2025
werde «in Kürze im Bundesanzeiger bekanntgegeben», sagte ein Sprecher

des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin. Laut Gesetz ist die
regelmäßige Bekanntgabe eigentlich «jeweils bis zum 1. November»
vorgesehen.

Ein Schätzerkreis hatte Mitte Oktober eine rechnerisch erforderliche
Anhebung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent ermittelt. Die konkrete Höhe
des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die
Kassen dann aber noch jeweils für sich. Der amtlich verkündete
Durchschnittswert dient dafür als Orientierung, die Krankenkassen
können je nach ihrer Finanzlage auch davon abweichen. 

Für 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent.
Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen,
umfasst daneben noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des
Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die
Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

Entwurf vorgelegt

Im Schätzerkreis sitzen Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums,
des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der
gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Das Gremium hatte bei der Vorlage
seiner Berechnung mitgeteilt, in der Einnahmenschätzung die
gesetzlich vorgegebene Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für
2025 berücksichtigt zu haben - also den Betrag vom Einkommen, bis zu
dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Die Regelung für 2025 ist allerdings bislang nicht besiegelt. Ein
Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, man habe einen Entwurf
vorgelegt und gehe davon aus, dass das Kabinett ihn zeitnah
beschließe. Die Fortschreibung der Werte erfolge nach gesetzlichen
Vorgaben gemäß der Lohnentwicklung im Vorjahr.

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