Hacker mit guter Absicht sollen keine Strafe fürchten müssen
Um Sicherheitslücken in IT-Systemen zu finden und dann zu schließen,
ist das Eindringen in diese Systeme oft unumgänglich. Eine
Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass dafür niemand bestraft wird.
Berlin (dpa) - Wer IT-Sicherheitslücken aufspüren und schließen will,
soll dafür keine Strafe riskieren. Dies sicherzustellen ist Ziel
eines Entwurfs für eine Reform des Computerstrafrechts aus dem
Bundesjustizministerium, der zur Stellungnahme an Länder und Verbände
verschickt wurde. Der Entwurf sieht zugleich vor, dass das Ausspähen
und Abfangen von Daten in besonders schweren Fällen in Zukunft härter
bestraft werden soll als bisher.
Ein besonders schwerer Fall im Sinne des Entwurfs liegt in der Regel
vor, wenn der Täter aus Gewinnsucht handelt, gewerbsmäßig oder als
Mitglied einer Bande agiert oder wenn mit der Tat ein großer Verlust
von Vermögen für den Betroffenen einhergeht. Ebenfalls von der
geplanten Verschärfung erfasst werden sollen beispielsweise Fälle, in
denen - etwa aus dem Ausland - die Funktionsfähigkeit der kritischen
Infrastruktur oder die Sicherheit der Bundesrepublik oder eines
Bundeslandes beeinträchtigt wird. Der Strafrahmen soll auf drei
Monate bis fünf Jahre Haft erhöht werden. Aktuell kann das Ausspähen
von Daten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und das
Abfangen von Daten mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Gute Absicht muss klar und sichtbar sein
Bei sogenannten Hackern, die als Sicherheitsforscher in guter Absicht
in IT-Systeme eindringen, um für einen besseren Schutz dieser Systeme
zu sorgen, sollen den Angaben zufolge drei Voraussetzungen erfüllt
sein müssen, damit ihr Verhalten als nicht strafbar gilt. Erstens
muss das Eindringen in der Absicht erfolgt sein, eine
Sicherheitslücke festzustellen. Zweitens muss die Absicht bestehen,
eine verantwortliche Stelle, die diese Lücke schließen kann, darüber
zu informieren. Drittens muss diese Handlung erforderlich sein, um
eine Sicherheitslücke festzustellen.
«Wer IT-Sicherheitslücken schließen möchte, hat Anerkennung verdien
t
- nicht Post vom Staatsanwalt», sagt Bundesjustizminister Maroc
Buschmann (FDP). Denn Cyberkriminelle und fremde Mächte könnten
solche Lücken als Einfallstore nutzen, etwa um Krankenhäuser,
Verkehrsunternehmen oder Kraftwerke lahmzulegen, persönliche Daten
auszuspionieren oder Unternehmen zu ruinieren.
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