Bayern beschließt Amnestie für offene Corona-Verfahren

Rückblickend wirken viele Regelungen während der Corona-Krise wie aus
einer anderen Zeit. Der Freistaat zieht nun einen Schlussstrich unter
die juristischen Folgen der Pandemie - mit Ausnahmen.

München (dpa/lby) - Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in
Bayern werden von den Behörden nicht mehr weiterverfolgt. Das hat das
Kabinett in München beschlossen.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Einstellung aller
Verfahren bereits vor einigen Monaten bei der Klausur der
CSU-Fraktion angekündigt. Alle schon abgeschlossenen Verfahren
bleiben von dem Beschluss aber unberührt, bereits bezahlte oder
vollstreckte Bußgelder werden nicht zurückerstattet.

Noch offene Bußgelder müssen nicht mehr gezahlt werden

Bei den zuständigen Verfolgungsbehörden noch anhängige Verfahren
sollen nach Angaben der Staatskanzlei eingestellt werden und die
Staatsanwaltschaften bei den Gerichten die Einstellung dort noch
anhängiger Verfahren anregen. Bei bereits rechtskräftigen
Bußgeldbescheiden finde keine weitere Vollstreckung statt, die noch
ausstehende Geldbuße werde erlassen. Noch ausstehende Bußgelder
müssten «daher nicht mehr gezahlt werden».

Erfasst seien damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den
Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und
Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang
mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften.

Die Amnestie gilt für alle «Corona-Rechtsvorschriften», also alle
Regelungen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert
wurden. Darunter fallen etwa alle bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, die
Einreise-Quarantäneverordnungen sowie die Allgemeinverfügungen zur
Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen,
Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten
Personen. 

Beschluss gilt nicht für Bußgeldverfahren nach Corona-Demonstrationen

Ausdrücklich nicht erfasst sind von dem Kabinettsbeschluss
Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen Vorschriften beruhen, die
unabhängig von der Pandemie gelten. Beispiele dafür seien Verstöße

gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer
Corona-Demonstration.

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