Sozialabgaben für Gutverdienende steigen

Die Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenkasse steigen im
nächsten Jahr wohl wieder an - gemäß der Einkommensentwicklung.

Berlin (dpa) - Menschen mit höheren Einkommen müssen im kommenden
Jahr voraussichtlich wieder mehr Geld an die Sozialkassen in
Deutschland abführen. Das Bundeskabinett ließ eine entsprechende
Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passieren.
Zuvor hatte es wochenlang Streit darüber gegeben. 

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte einen ähnlichen
Automatismus wie bei der jährlichen Anpassung der Sozialabgaben an
die Einkommensentwicklung auch für die Steuern gefordert. Dabei geht
es um eine Anpassung der Steuertarife an die Inflation. 

Nun bittet die Bundesregierung die im Bundesrat versammelten Länder,
Heils Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 gemeinsam mit
Lindners Steuerfortentwicklungsgesetz zu beraten - also den
Entlastungsplänen des FDP-Chefs und Finanzministers. Das kündigte
Regierungssprecher Steffen Hebestreit an.

Angehoben wird mit der Verordnung unter anderem die
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung. Angesichts einer deutlichen
6,4-Prozent-Lohnzuwachsrate 2023 soll diese Grenze bei TK, Barmer,
DAK und Co zum 1. Januar 2025 von jährlich 62.100 auf 66.150
beziehungsweise monatlich 5.512,50 Euro steigen. Bis zu dieser Grenze
werden Beiträge an die Sozialkassen fällig. Vom darüber liegenden
Gehalt werden keine Beiträge abgezogen. 

In der Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050
Euro im Monat (96.600 im Jahr) steigen. 2024 waren es in den neuen
Ländern noch 7.450, in den alten Ländern 7.550 Euro. Nachdem sich mit
der jüngsten Rentenerhöhung im Sommer die Ost- an die Westrente
angeglichen hatte, gilt nun eine bundesweit einheitliche
Bemessungsgrenze auch für die Rentenbeiträge.

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