Lauterbach will Krankenhausreform noch durchsetzen
Die Ampel-Koalition ist am Ende. Was wird nun aus noch laufenden
Vorhaben? Der Gesundheitsminister will eine Großoperation trotz allem
ins Ziel bringen.
Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will trotz
des Bruchs der Ampel-Koalition noch mehrere wichtige Gesetzesvorhaben
umsetzen. Ganz klar sei: «Die Krankenhausreform, sie wird und sie
muss kommen», sagte der SPD-Politiker beim Deutschen Pflegetag in
Berlin. In den Krankenhäusern könne nicht weiter in einem Hamsterrad
gearbeitet werden. «Diese Reform werden wir nicht scheitern lassen
und werden sie im Bundesrat durchsetzen.» Käme sie nicht, würden in
den nächsten zwei Jahren Hunderte Krankenhäuser in die Insolvenz
gehen.
Lauterbach nannte auch Gesetzespläne für die Pflege, etwa zu mehr
Kompetenzen für dringend benötigte Pflegekräfte. «Pflege kann mehr,
als sie in Deutschland darf.» Diese Zielsetzung werde von allen
demokratischen Parteien im Bundestag begrüßt. Er sei daher
«optimistisch, dass wir an dieser wichtigen gemeinsamen Baustelle
weiterkommen werden». Nach dem Ende der Ampel-Koalition sind neue
Wege im Parlament erforderlich, um Mehrheiten für Gesetzesvorhaben zu
organisieren.
Koalitionsbruch «Katastrophe» für die Pflege
Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, forderte
eindringlich die Umsetzung der Pläne ein. «Wenn die Politik das
Pflegekompetenzgesetz nicht noch vor der nächsten Bundestagswahl auf
den Weg bringt und die Pflege mit den notwendigen
Handlungsbefugnissen ausstattet, geraten wir in eine verheerende
Sackgasse und riskieren eine Versorgungskrise mit tiefgreifenden
gesellschaftlichen Folgen.» Der Koalitionsbruch sei «für die Pflege
eine Katastrophe».
Die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform soll die
Finanzierung auf eine neue Grundlage stellen und zu mehr
Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen führen. Vorgesehen
ist, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern.
Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das
Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck zu
möglichst vielen Fälle senken. Die Reform kommt abschließend noch in
den Bundesrat. Dort ist sie nicht zustimmungsbedürftig, die
Länderkammer könnte sie aber in den Vermittlungsausschuss schicken
und bremsen.
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