Lauterbach für rasches Lachgas-Verbot für junge Leute
Lachgas hat sich zur Partydroge entwickelt. Experten warnen vor
Risiken für die Gesundheit - besonders bei Jugendlichen. Kommen jetzt
zügig strengere Vorgaben?
Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den
Umgang mit Lachgas als Partydroge besonders bei jungen Leuten rasch
verbieten. «Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss Anliegen
aller verantwortungsbewussten Parteien des Bundestages sein», sagte
der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Deswegen gehe ich
davon aus, dass wir Lachgas und sogenannte K.-o.-Tropfen noch in
dieser Legislatur mit den Stimmen einer großen Mehrheit im Parlament
gesetzlich unterbinden können.»
Lauterbach will dazu an diesem Mittwoch einen Entwurf ins Kabinett
einbringen, den die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen noch vor
der vorgezogenen Neuwahl an ein anstehendes Gesetz anfügen können.
«Wir können nicht länger hinnehmen, dass Lachgas als populäre
Partydroge leicht verfügbar ist und insbesondere über Automaten oder
Spätis verkauft wird», sagte der Minister. «Auch den Missbrauch von
Industriechemikalien als Vergewaltigungsdroge müssen wir entschlossen
bekämpfen.» Die EU-Kommission habe zu den Plänen grünes Licht
gegeben. «Deswegen sollten wir jetzt auch unverzüglich handeln.»
Lachgas als Partydroge auf dem Vormarsch
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als
Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden
Stoff dabei über Luftballons ein. Im Visier stehen außerdem die
Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind auch als
K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden. Nach einigen
Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein
verlieren. Täter nutzen diese Zeit etwa für Sexualdelikte oder um
Opfer auszurauben.
Laut Entwurf sollen Lachgas und die beiden anderen Substanzen künftig
bezogen auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches «Umgangsverbot»
für neue psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen soll zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot
mit Blick auf Minderjährige kommen. Generell verboten werden soll
zudem die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an
Endverbraucher.
Von Verboten ausgenommen bleiben sollen «anerkannte Verwendungen» zu
gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken und die
Verwendung als Arzneimittel. Weiter möglich sein soll auch die
Verwendung in Behältnissen bei denen wegen ihrer Beschaffenheit kein
realistisches Missbrauchsrisiko besteht - beispielsweise bei
Fertigsprühsahne.
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