Kommt noch ein schnelles Lachgas-Verbot? Von Sascha Meyer, dpa
Lachgas ist zu einer Partydroge geworden, dabei warnen Experten vor
Risiken vor allem für Jugendliche. Für Beschränkungen gibt es jetzt
eine Vorlage - aber wird sie auch umgesetzt?
Berlin (dpa) - Der Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an
junge Leute könnte in Deutschland bald verboten werden. Das
Bundeskabinett billigte einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD), der unter anderem ein Abgabeverbot über Automaten
und Spätkaufläden vorsieht, wie das Ressort in Berlin mitteilte. Die
Regierungsfraktionen von SPD und Grünen könnten die Regelung noch vor
der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar an ein anstehendes
Gesetz anfügen. Sie zielt auch auf strengere Beschränkungen für
sogenannte K.o-Tropfen.
Lauterbach hatte deutlich gemacht: «Der Schutz unserer Kinder und
Jugendlichen muss Anliegen aller verantwortungsbewussten Parteien des
Bundestages sein.» Deswegen gehe er davon aus, dass Lachgas und
sogenannte K.-o.-Tropfen noch in dieser Legislatur mit den Stimmen
einer großen Mehrheit im Parlament gesetzlich unterbunden werden
könnten. Allein kann die rot-grüne Minderheitsregierung dies nach dem
Aus der Ampel-Koalition nicht mehr beschließen.
Konsum über Luftballons
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als
Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden
Stoff über Luftballons ein. Lauterbach erläuterte auf dem Portal X,
dies sei ein wichtiges Problem für viele junge Menschen geworden.
«Ein Verbot schützt sie vor langfristigen neurologischen Schäden.»
Die EU-Kommission habe zu den Plänen grünes Licht gegeben.
Im Visier stehen zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton und
1,4-Butandiol. Sie sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt, die in
Getränke gegeben werden. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch
schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die
Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben.
Mögliche Beschränkungen
Laut Entwurf sollen Lachgas und die beiden anderen Substanzen bezogen
auf bestimmte Mengen unter ein gesetzliches «Umgangsverbot» für neue
psychoaktive Stoffe fallen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
würde zusätzlich ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot mit Blick auf
Minderjährige kommen. Generell verboten werden soll zudem die Abgabe
über Automaten und den Versandhandel an Endverbraucher.
Von Verboten ausgenommen bleiben sollen «anerkannte Verwendungen» zu
gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken und die
Verwendung als Arzneimittel. Weiter möglich sein soll auch die
Verwendung in Behältnissen, bei denen wegen ihrer Beschaffenheit kein
realistisches Missbrauchsrisiko besteht - beispielsweise bei
Fertigsprühsahne.
Auch Länder für Lachgas-Verbot
Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis äußerte sich
überzeugt, dass das Vorhaben im Bundestag auf große Zustimmung stoßen
werde. «Wir werden in dieser Legislaturperiode den Missbrauch von
Lachgas als Partydroge eindämmen und damit insbesondere den
Jugendschutz weiter stärken.»
Auch der Bundesrat hatte sich für ein Verkaufsverbot von Lachgas an
Jugendliche eingesetzt. Der Missbrauch könne «erhebliche
Gesundheitsschädigungen zur Folge haben, verbunden mit der Gefahr von
Langzeitschäden und der Entwicklung von Abhängigkeiten.»
BGH-Entscheidung zu K.o-Tropfen
Zu Strafen in Zusammenhang mit der Verwendung von K.o.-Tropfen
veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss. Wer sie
einsetzt, um gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr
vorzunehmen, benutzt demnach kein «gefährliches Werkzeug». Dies ist
im Strafrecht für die Höhe der Strafe von Bedeutung. Der BGH kippte
damit ein Urteil des Landgerichts Dresden.
Im konkreten Fall soll ein Mann einer Bekannten Gammabutyrolacton in
ein Getränk gemischt und dann sexuelle Handlungen an ihr vollzogen
haben. Das Landgericht hatte das Verabreichen der Tropfen mit einer
Pipette als Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs gewertet und den
Angeklagten unter anderem wegen eines besonders schweren sexuellen
Übergriffs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
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