Gesetzesnovelle soll Unimedizin Mainz flexibler machen
Die quälend lange Suche nach einem neuen wissenschaftlichen Vorstand
und nicht mehr zeitgemäße Strukturen - beides bremst die Unimedizin
Mainz aus. Das soll sich mit einem neuen Gesetz ändern.
Mainz (dpa/lrs) - Ein neues Gesetz soll die Universitätsmedizin Mainz
handlungsfähiger und deren Strukturen flexibler machen. Der
rheinland-pfälzische Landtag verabschiedete die Novelle einstimmig.
Konkret soll sie unter anderem ermöglichen, den Vorstand zu erweitern
und die Zuständigkeit einzelner Vorstände in der Satzung zu ändern.
Das kann etwa den Weg frei machen für einen zusätzlichen Bauvorstand,
der sich um die geplanten umfangreichen Um- und Neubauten am größten
Krankenhaus des Landes federführend kümmert. Ein Baumasterplan sieht
vor, dass von 2026 bis 2040 rund 2,2 Milliarden Euro auf dem Campus
der Unimedizin mit ihren teils maroden Gebäuden verbaut werden
sollen.
Mit dem Gesetz soll auch der Pflegevorstand gleichberechtigt zu den
anderen Vorständen werden. Geändert wird zudem das Verfahren zur Wahl
des wissenschaftlichen Vorstandes. Es soll transparenter werden,
vorgesehen ist eine gemeinsame Findungskommission von Fachbereichsrat
und Aufsichtsrat.
Das ist eine Reaktion darauf, dass sich zuletzt die Wiederbesetzung
des Postens des wissenschaftlichen Vorstandes sehr schwierig
gestaltete. Erst hatte ein Kandidat abgesagt, dann wurde eine vom
Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidatin vom Fachbereichsrat abgelehnt
- noch immer ist der Posten nicht besetzt.
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