Opposition hat Redebedarf bei Sondervermögen für Unimedizin
Auf dem Campus der Unimedizin Mainz wird in den kommenden Jahren viel
Geld verbaut. Wie genau das Geld für das Mammutprojekt fließen soll,
ist Thema einer Debatte im Landtag.
Mainz (dpa/lrs) - Die oppositionelle CDU-Fraktion im
rheinland-pfälzischen Landtag sieht noch Diskussionsbedarf beim
geplanten Instrumentarium zur Finanzierung der umfangreichen Um- und
Neubauten an der Universitätsmedizin Mainz. Der Unionsfraktion
erschließe sich bislang nicht, warum es das von der Landesregierung
angedachte Sondervermögen brauche, sagte der Abgeordnete Christof
Reichert in Mainz. Sondervermögen seien immer auch Schattenhaushalte
und sollten nur in absoluten Ausnahmefällen eingerichtet werden.
Der Campus der Mainzer Unimedizin, der einzigen Universitätsklinik in
Rheinland-Pfalz mit mehr als 8.700 Mitarbeitern und jährlich knapp
300.000 Patienten, ist sanierungsbedürftig. Die vielen eher kleineren
Bauten gelten als nicht mehr zeitgemäß, erschweren effektive Abläufe.
Ein Baumasterplan sieht vor, dass bis etwa 2040 nach aktueller
Schätzung insgesamt 2,2 Milliarden Euro verbaut werden sollen. Genau
dafür will die Landesregierung ein Sondervermögen einrichten, in das
nach und nach Geld von Landesseite fließen soll.
Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sagte im
Landtag, es handele sich um ein sehr langfristiges und
kostenintensives Projekt. Für Übergangslösungen müssten auch
bestehende Bauten noch saniert werden, es müssten zudem Flächen
angemietet werden. Für dieses komplexe Vorhaben brauche es ein
Höchstmaß an Planbarkeit einerseits und eine gewisse Flexibilität
andererseits. Der Gesetzentwurf zu dem Sondervermögen erlaube daher
jährliche Plananpassungen unter Beteiligung des Parlaments.
Grünen-Fraktionschefin Pia Schellhammer betonte, Landeshaushalte
gälten für zwei oder gar nur ein Jahr. Insofern sei es sinnvoll, mit
dem Sondervermögen den Zufluss von Geld für dieses viel
langfristigere Projekt zu gewährleisten. Dies sei im Paket zu sehen
mit der am Vortag im Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle für
flexiblere organisatorische Strukturen an der Universitätsmedizin und
die für 2025 geplante Teilentschuldung der defizitären Klinik in Höhe
von 400 Millionen Euro.
Der Landtag überwies den Gesetzentwurf zunächst an den nun
federführenden Rechtsausschuss sowie den Haushalts- und
Finanzausschuss.
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