Länderkritik an Umsetzung von Cannabis-Legalisierung
Kiffen ist für Volljährige in Deutschland inzwischen in Grenzen
erlaubt. Das sehen Innenministerien der Länder schon länger mit
Sorgen - und formulieren jetzt neue Forderungen.
Berlin (dpa) - Nach der Legalisierung von Cannabis mit zahlreichen
Vorgaben wird unter den Ländern weitere Kritik wegen der praktischen
Umsetzung laut. Der Innenausschuss des Bundesrats erläuterte in
Empfehlungen für die nächste Sitzung der Länderkammer, es bedürfe
Regelungen zum besseren Gesundheitsschutz, zur Beseitigung von
Unklarheiten in der Vollzugspraxis und zur Vernichtung von Cannabis.
Erklärtes Ziel sei, die regulierte Abgabe an Erwachsene zu
ermöglichen und illegalen Drogenhandel einzudämmen. «Diese Ziele
lassen sich derzeit mit den gesetzlichen Vorgaben in der Praxis nicht
umsetzen.»
Konkret fordert der Innenausschuss unter anderem genauere
Vorschriften für Vereine, in denen Erwachsene Cannabis gemeinsam
anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können. So solle
die zulässige Abgabemenge «auf ein bedarfsgerechtes Maß» reduziert
werden. Die Begrenzung auf 50 Gramm pro Monat, die etwa 150 Joints
ergebe, «übersteigt den Bedarf eines Gelegenheitskonsumenten um ein
Vielfaches und begründet die Sorge, dass erhebliche Mengen an den
Schwarzmarkt abgegeben werden könnten».
Gefordert werden auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten für nicht
weitergabefähiges Cannabis, wie es in der Empfehlung des
Innenausschusses für eine Stellungnahme des Bundesrats zu einer
Änderung des Cannabis-Gesetzes heißt. Darin geht es eigentlich um
Regelungen zum Anbau von Nutzhanf in der Landwirtschaft.
Cannabis-Legalisierung ist Thema im Bundestag
Ob der Bundesrat den Ausschuss-Empfehlungen folgt, muss sich in der
Sitzung am 22. November zeigen, wenn das Plenum darüber abstimmt. Die
Cannabis-Legalisierung ist am Freitag auch Thema im Bundestag bei
einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Unionsfraktion.
Seit 1. Juli können nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» mit bis
zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Es gelten aber zahlreiche
Auflagen. Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit
Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu
drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man
bis zu 50 Gramm Cannabis.
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