Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union
Wird der Abtreibungsparagraf 218 noch kurz vor dem Ende der
Wahlperiode abgeschafft? Ein parteiübergreifender Vorstoß hierfür
verärgert die Union. Vor allem wegen einer Unterschrift unter dem
Entwurf.
Berlin (dpa) - Die CDU/CSU-Opposition im Bundestag reagiert empört
auf einen Gesetzesvorstoß einer Abgeordnetengruppe zur Legalisierung
von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz griff vor allem Bundeskanzler Olaf
Scholz scharf an, der den Gesetzentwurf als SPD-Abgeordneter
mitgezeichnet hat. «Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe
Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und
von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit
seiner Unterschrift erscheint.»
Mit dem Vorstoß solle versucht werden, «den Paragrafen 218 jetzt noch
im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen», sagte
Merz. «Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.» Es handele
sich um ein Thema, «das wie kein zweites das Land polarisiert, das
wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren
gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen».
SPD wirft Merz Desinteresse an Anliegen von Frauen vor
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja
Mast, warf Merz daraufhin vor, er nehme wichtige Anliegen von Frauen
nicht ernst. «Seine Vorwürfe spalten unser Land, sind ideologisch
aufgeladen und inakzeptabel.» Mast wies darauf hin, dass wichtige
Regelungen bestehen blieben, etwa die Beratungspflicht. «Es ist
wichtig, dass Schwangerschaftsabbrüche von ungewollt schwangeren
Frauen entkriminalisiert werden. Darauf warten die Frauen und die
breite Mitte der Gesellschaft», erklärte Mast.
Vorstoß will Abbrüche bis zur 12. Woche rechtmäßig machen
Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des
Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten
zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.
Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe
vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.
Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.
Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12.
Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen,
allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen
zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne
Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der
Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.
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