Mögliche Abschiebung von Beschäftigten bedroht Pflegeheim Von Helen Hoffmann, dpa

Der Leiter eines Pflegeheims in Wilstedt ist fassungslos. Zehn
Beschäftigte der Einrichtung sollen abgeschoben werden. Angehörige
und Belegschaft wenden sich mit deutlichen Worten an die Politik.

Wilstedt (dpa/lni) - Wegen der drohenden Abschiebung von
Pflegekräften droht einem Heim für demenzkranke Menschen in Wilstedt
im Landkreis Rotenburg (Wümme) nach eigenen Angaben die Schließung.
«Angehörige und Belegschaft haben sich nun zusammengeschlossen und
kämpfen für das Bleiberecht der aus Kolumbien stammenden Pflegekräfte

und das Zuhause der Patientinnen und Patienten», teilte die
Einrichtung in einer Pressemitteilung mit. Demnach geht es um zehn
Beschäftigte - Pfleger, Pflegerinnen und eine Reinigungskraft. 

Brief an Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker 

«Es ist absolut unverständlich, warum Menschen, die so gut integriert
sind, hier Steuern zahlen und das Sozialsystem stützen, abgeschoben
werden sollen», sagte Heimbetreiber Tino Wohlmacher laut Mitteilung.
«Wenn diese Pflegekräfte wegfallen, muss ich das Haus zumachen. Es
gibt einfach keinen Ersatz - bei dem Pflegenotstand.» 

Um die drohende Abschiebung zu verhindern, haben die Heimleitung, die
Belegschaft sowie Angehörige ein Schreiben an verschiedene Bundes-,
Landes- und Kommunalpolitiker verschickt. «Wir fordern mit allem
Nachdruck, dass die Abschiebung der betreffenden Pflegekräfte
ausgesetzt wird! Wir werden nicht ruhen, bis die Pflegekräfte eine
unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, damit sie in Haus
Wilstedt weiter beschäftigt werden», heißt es darin. Über die
drohende Abschiebung hatten zunächst mehrere Medien berichtet. 

Asylanträge von Kolumbianern oft abgelehnt

Das niedersächsische Innenministerium verwies darauf, dass
ausländische Staatsangehörige, die kein Recht auf Asyl und auch keine
andere aufenthaltsrechtliche Bleibeperspektive haben, gesetzlich zur
Ausreise verpflichtet sind. Wenn sie nach Ablauf der Frist nicht
freiwillig ausreisen, seien die Ausländerbehörden gesetzlich
verpflichtet, die Abschiebung einzuleiten. 

Bei Asylanträgen von kolumbianischen Staatsangehörigen sei die
Anerkennungsquote verschwindend gering. Für kolumbianische
Staatsangehörige sei es daher zielführender, sich vom Herkunftsland
heraus um einen Aufenthaltstitel im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung
zu bemühen. «Niedersachsen ist grundsätzlich sehr daran interessiert,

ausländische Fachkräfte aufzunehmen, wenn sie auf legalem Wege nach
Deutschland kommen», hieß es. Für Asylverfahren ist das Bundesamt f
ür
Migration und Flüchtlinge zuständig. 

Ministerium spricht von misslicher Lage und prüft 

Im Fall des Heims in Wilstedt sprach der Sprecher von einer «äußerst

misslichen Lage». Das Innenministerium stehe im Kontakt mit der
örtlich zuständigen Ausländerbehörde, um die rechtlichen
Gegebenheiten in den jeweiligen Einzelfällen und mögliche
Handlungsoptionen zu klären. 

Der Wechsel von einem bisherigen «Asylaufenthalt» zu einem
«Arbeitsaufenthalt» ist in Deutschland nur unter bestimmten Umständen

möglich. Seit November 2023 können Asylbewerber, die vor dem 29. März

2023 eingereist sind und eine Qualifikation sowie ein Jobangebot
haben, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen - wenn sie
ihren Asylantrag zurücknehmen. Ob dies eine Möglichkeit für die
betroffenen Beschäftigten sein könnte, war zunächst unklar. 

Eine kurzfristige Abschiebung der Beschäftigten ist dem Ministerium
zufolge derzeit nicht geplant. Eine Mitarbeiterin des Heims
bestätigte, dass die aus Kolumbien stammenden Beschäftigten noch dort
arbeiten.

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