Richteramt missbraucht? BGH urteilt zu Corona-Masken-Fall
In der Corona-Pandemie wollte ein Richter einzelne
Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen aushebeln. Dafür
wird er später wegen Rechtsbeugung verurteilt. Zurecht?
Karlsruhe (dpa/th) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am
Mittwoch (15.00 Uhr) entscheiden, ob sich ein Richter bei einem
Verbot der Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen der
Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Das Verbot war zwar von anderen
Instanzen aufgehoben worden. Der Mann wurde aber später vom
Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe
auf Bewährung verurteilt.
Der Familienrichter hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung
erlassen, mit der es den Leitungen und Lehrkräften der zwei Schulen
untersagt wurde, einzelne der damals geltenden
Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen - so
etwa die Maskenpflicht. Die Entscheidung hatte er nach Ansicht des
Erfurter Landgerichts voreingenommen gefällt. Er habe das ihm
übertragene Richteramt zielgerichtet genutzt und missbraucht, so das
Gericht.
Gegen das Urteil waren sowohl der angeklagte Richter als auch die
Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Beide Seiten rügen
Rechtsfehler im Verfahren und fordern die Aufhebung des
landgerichtlichen Urteils. Wenn der BGH den Anträgen folgt, müsste
der Fall womöglich an einer anderen Kammer des Landgerichts erneut
verhandelt und entschieden werden.
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