Katalog regelt Bußgeld für Verstöße gegen Cannabisgesetz
Der erste Anbauverein in Rheinland-Pfalz erntet bald sein erstes
Cannabis. Geraucht werden darf es aber längst nicht überall. Was
Verstöße gegen das Gesetz kosten, ist jetzt klar geregelt.
Mainz (dpa/lrs) - Verstöße gegen das Cannabisgesetz werden in
Rheinland-Pfalz jetzt mit einem Bußgeldkatalog sanktioniert. Der
Schwerpunkt liege auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und
Jugendlichen, teilte Sozialministerin Dörte Schall (SPD) in Mainz
mit. Cannabiskonsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen könne
mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Verstöße können bis zu 30.000 Euro kosten
Besonders teuer werden Verstöße, die gegen das Prinzip der
Anbauvereinigungen verstoßen. Die Einfuhr von Samen aus dem
Nicht-EU-Ausland beispielsweise kann bis zu 25.000 Euro kosten. Auch
die Werbung für Cannabis oder für die Anbauvereinigungen kann mit
einem Bußgeld von bis zu 25.000 sanktioniert werden. Bis zu 30.000
Euro können fällig werden, wenn Cannabis oder Samen nicht vernichtet
werden, die nach dem Gesetz nicht weiter gegeben werden dürfen.
Mit dem Bußgeldkatalog werde eine landeseinheitliche Praxis bei der
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sichergestellt, sagte
Schall.
Bußgeld zum Cannabisgesetz dient Jugendschutz
Seit 1. April ist nach dem bundesweiten Cannabisgesetz grundsätzlich
der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für
Erwachsene erlaubt. Die Regelungen für die dazu notwendigen
Anbauvereinigungen gelten seit 1. Juli. Etwa ein halbes Dutzend
solcher Clubs hat inzwischen eine Erlaubnis für den Anbau, rund 30
Anträge sind insgesamt eingegangen. Im Dezember soll es die erste
Cannabis-Ernte geben.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht das Cannabisgesetz
vielerorts aber auch ein Konsumverbot vor, so etwa in unmittelbarer
Gegenwart von Minderjährigen, in Sichtweite von Schulen, Kinder- und
Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen
Sportstätten. Einschränkungen gibt es auch für den Konsum in
Fußgängerzonen.
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