Urteil gegen Richter nach Corona-Masken-Fall rechtskräftig

In der Corona-Pandemie wollte ein Richter einzelne
Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen aushebeln. Dafür
wird er später wegen Rechtsbeugung verurteilt. Zurecht, sagt nun der
BGH.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung
eines Richters wegen Rechtsbeugung nach einem Verbot von
Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen bestätigt. Die vom
Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft eingelegten Revisionen gegen
das Urteil des Landgerichts Erfurt wurden als unbegründet verworfen,
verkündete der Zweite Strafsenat in Karlsruhe. Das Landgericht hatte
den Familienrichter 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe
von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Familienrichter hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung
erlassen, mit der es den Leitungen und Lehrkräften der zwei Schulen
untersagt wurde, einzelne der damals geltenden
Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen - zum
Beispiel die Maskenpflicht. Die Entscheidung hatte der Richter nach
Ansicht des Erfurter Landgerichts voreingenommen gefällt. Er habe das
ihm übertragene Richteramt zielgerichtet genutzt und missbraucht, so
das Gericht. Das Urteil ist mit der Entscheidung des BGH
rechtskräftig.

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