Frau stirbt nach Zahn-OP - Prozess gegen Narkose-Arzt
Ein Narkosegerät versagt bei der Zahn-OP einer Frau. Die Patientin
stirbt später an den Folgen einer Unterversorgung mit Sauerstoff. Nun
steht der behandelnde Anästhesist vor Gericht.
Osnabrück (dpa/lni) - Nach dem Tod einer Frau infolge einer
Zahn-Behandlung hat der angeklagte Narkose-Arzt mögliche Fehler bei
der OP beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Osnabrück
zurückgewiesen. Bei der Operation hatte die 65 Jahre alte Patientin
im April 2023 durch einen zunächst nicht entdeckten technischen
Defekt am Narkosegerät einen schweren Hirnschaden erlitten, wie ein
Sprecher des Landgerichts sagte. Sie starb später infolge einer
Unterversorgung mit Sauerstoff in einem Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner mit niederländischer
Staatsbürgerschaft fahrlässigen Totschlag und versuchten Totschlag
durch Unterlassen vor.
Die 65 Jahre alte Frau sollte wegen einer Zahnsanierung umfangreich
operiert werden. Laut der Staatsanwaltschaft soll der 74 Jahre alte
Angeklagte, ein Facharzt für Anästhesie, das Narkosegerät der
Patientin nicht auf die technische Sicherheit überprüft haben.
Außerdem soll er während der Operation die Patientin an ein
Überwachungsgerät angeschlossen haben, ohne dabei die Alarmfunktionen
des Gerätes eingeschaltet zu haben.
Defekt an Narkosegerät
Vor Gericht sagte der Arzt nach Angaben des Gerichtssprechers aus,
dass er das Narkosegerät optisch überprüft habe. Ein Defekt sei ihm
dabei nicht aufgefallen. Dabei habe er die Maske allerdings nicht vor
sein Gesicht gehalten, um deren Funktion zu überprüfen. Bei einer
Überprüfung habe sich später herausgestellt, dass ein Ventil
verstopft gewesen sei, sagte der Gerichtssprecher.
Laut der Anklage soll der Arzt zwar kurz nach dem Einleiten der
Narkose festgestellt haben, dass das Narkosegerät einen technischen
Defekt hatte, Rettungsmaßnahmen soll er allerdings nicht eingeleitet
haben. Erst alarmierte Notfallsanitäter begannen demnach mit einer
Wiederbelebung. Zu diesem Vorwurf sagte der Angeklagte aus, er habe
keine Reanimation begonnen, da ein Herzschlag bei der Patientin noch
vorhanden gewesen sei.
Das Gericht hat mehrere Verhandlungstermine angesetzt, bei dem auch
drei Sachverständige und mehrere Zeugen gehört werden sollen. Ein
Urteil soll es voraussichtlich Ende Januar kommenden Jahres geben.
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