Atteste für Schulen - Kinderärzte klagen über Mehrarbeit
In der Erkältungszeit erreichen die Kinder- und Jugendärzte in
Hamburg viele Bitten um Atteste für Schulen. Deshalb haben sie eine
Forderung.
Hamburg (dpa/lno) - Die Kinder- und Jugendärzte in Hamburg klagen
über eine zusätzliche Belastung wegen aus ihrer Sicht unnötiger
Atteste für erkrankte Schüler. «Mit Beginn der Erkältungssaison
steigt die Nachfrage nach Attesten für fehlende Schultage der
Kinder», sagte die Sprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und
Jugendärzte Hamburg, Charlotte Schulz. «Für uns bedeutet das
Mehrarbeit und es sind einfach Zeitfenster, die uns dann fehlen für
andere kranke Kinder.» Zuvor hatte das «Hamburger Abendblatt»
berichtet.
Es gebe ein von der Sozialbehörde erstelltes Merkblatt zum Umgang mit
Erkältungskrankheiten - doch es werde anscheinend unterschiedlich
interpretiert. «Einzelne Schulen und Lehrer verlangen Atteste,
manchmal schon für einen Krankheitstag», berichtete Schulz.
Unabhängig davon halte sich hartnäckig in den Köpfen der Eltern, sie
müssten nach drei Tagen ein ärztliches Attest haben. Schulz forderte,
die Regelungen müssten noch klarer und einheitlicher sein.
Verband: Wer soll diese Atteste bezahlen?
Nach Ansicht des Berufsverbandes sollten Eltern grundsätzlich
beurteilen können, ob ihre Kinder in die Schule gehen können oder
nicht. «Das sollte der Schule doch als Entschuldigung reichen.»
Gleichzeitig stelle sich die Frage, wer diese Atteste bezahlen soll.
«Das ist ja keine Leistung, die medizinisch notwendig wäre und die
wir den Krankenkassen in Rechnung stellen», betonte Kinderärztin
Schulz.
Aber natürlich gebe es Ausnahmen: «Klar ist, Atteste werden im
Einzelfall benötigt, wenn Schüler eine abschlussrelevante Arbeit
schreiben oder hohe Fehlzeiten haben.» Darum gehe es nicht. «Es geht
wirklich um die banalen Erkältungsinfekte und die vielen Eltern, die
dann bei uns stehen.»
Behörden: Entscheidung erfolgt im Einzelfall
In dem Merkblatt der Sozialbehörde zur Infektzeit 2024/2025 heißt es,
Eltern seien verpflichtet, ihr Kind in der Schule bereits am ersten
Tag krankzumelden. «Für die Schulen gilt grundsätzlich keine
«Attestpflicht». In den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
wird der Schule im Einzelfall die Möglichkeit eröffnet (nicht: die
Pflicht auferlegt), sich bei Krankheit ein ärztliches oder
schulärztliches Attest vorlegen zu lassen.»
Die Schulbehörde teilte auf Anfrage mit: «Die Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung wird unter Berücksichtigung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes grundsätzlich dann abgefordert, wen
n
dies in der Schule aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt
erscheint.»
Indizien könnten beispielsweise sich stetig wiederholende oder
unentschuldigte Fehlzeiten, eine vermutete Schulpflichtverletzung
oder auch besondere Prüfungssituationen sein. «Die Entscheidung
erfolgt einzelfallbezogen nach pflichtgemäßem Ermessen der jeweiligen
Schule.»
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