Kaum noch Verfahren gegen Corona-Maßnahmen an Gerichten
Die Klageflut gegen staatliche Schutzmaßnahmen ist Geschichte. An
Sachsens Verwaltungsgerichten sind die Aktenberge nahezu abgearbeitet
- mit einer Ausnahme.
Dresden (dpa/sn) - Über vier Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie
wird kaum noch gegen die damaligen Schutzmaßnahmen geklagt. Die
Neueingänge an den drei sächsischen Verwaltungsgerichten zu diesem
Thema nehmen stetig ab, auch am Oberverwaltungsgericht (OVG) gehen
kaum noch Fälle ein. Die Beschränkungen sind schon so lange
aufgehoben, dass Widerspruchsverfahren auf behördlicher Seite «mehr
oder weniger vollständig abgearbeitet sein dürften», sagte ein
OVG-Sprecher.
Mehr Verfahren zu Corona-Beihilfen
Am Verwaltungsgericht Dresden ist nur die für
Wirtschaftsverwaltungsrecht zuständige Kammer noch mit dem Thema
beschäftigt, im Wesentlichen damit, ob Corona-Beihilfen zu Recht
gewährt wurden. Bis Dezember gingen 36 Verfahren ein, aktuell sind 49
anhängig, einige davon datieren aus Pandemie-Zeiten. Dazu kommen ein
Fall zum Hausrecht und einer zur Nichtanerkennung einer
Corona-Infektion als Dienstunfall. Eilverfahren gibt es keine, es
gingen fünf Klagen in der Hauptsache ein, gegen Ladenschließung,
Absonderung, Entschädigung sowie Erstattung von Leistungen eines
Corona-Testcenters. «Corona ist hier kein Thema mehr», sagte ein
Gerichtssprecher. Nur bezüglich der Rückforderung gezahlter Beihilfen
rechne man mit weiteren Eingängen.
Beim Chemnitzer Verwaltungsgericht sind Corona-Verfahren inzwischen
eher die Ausnahme, ganze drei gingen 2024 diesbezüglich ein, zwei
davon wurden erledigt, eines ist noch offen. Die Leipziger Kollegen
hatten gar keinen neuen Fall zur Rechtmäßigkeit behördlicher
Beschränkungen. «Die Pandemie taucht nur noch mittelbar auf, wenn es
um Streitigkeiten über Coronahilfen geht, die die Sächsische
Aufbaubank in den allermeisten Fällen zurückfordert; bei einigen
Streitigkeiten aber auch von vornherein versagt hatte», sagte ein
Sprecher des Gerichts. Die Zahl solcher Verfahren wuchs um gut 70 im
laufenden Jahr, «Tendenz steigend.»
OVG erfasst Coronaverfahren nicht mehr extra
Am OVG werden die Coronaverfahren seit 2023 nicht mehr gesondert
erfasst und im Wesentlichen nur noch die vorhandenen Verfahren
entschieden. Neue Fälle sind nach Angaben eines Sprechers selten.
2024 waren es vier Anträge zu Quarantäneanordnungen oder auf
Entschädigung. Eine Reihe von Fällen erledigten sich durch Rücknahmen
oder aus fehlender Darlegung eines
fortbestehenden Klärungsinteresses. Die evangelische Landeskirche war
mit einer Klage gegen Beschränkungen ihrer seelsorgerischen Tätigkeit
sowie Teilnahme bei Beerdigungen erfolgreich.
Neben drei Berufungen sind allerdings 22 Normenkontrollverfahren
anhängig. Dabei geht es hauptsächlich um Anträge auf nachträgliche
Feststellung der Rechtswidrigkeit von Coronaverordnungen durch
Unternehmen, die sich zu Unrecht in ihrer Betriebsführung
eingeschränkt fühlten. Bei einigen gibt es Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in der Sache - teils wurde auch
Verfassungsbeschwerde gegen ablehnende Entscheidungen des BVG
eingelegt.
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