Kuriose Post: Was Zöllner alles in Weihnachtspaketen finden Von Mona Wenisch und Birgit Reichert, dpa
Lebende Tiere, gefälschte Artikel oder gesundheitsgefährdende Waren.
Zöllner machen vor Weihnachten in Paketen so manche Entdeckung.
Worauf Käufer achten sollten, damit es nicht plötzlich teuer wird.
Koblenz/Saarbrücken/Kaiserslautern (dpa) - Hühnerfüße aus Japan,
lebende Vogelspinnen oder ein «Voodoo-Gerät»: Es gibt etliche Dinge,
die Zöllner in der vorweihnachtlichen Paketpost aus dem Verkehr
ziehen. Dazu gehörten auch Honige mit Potenzmitteln oder Waren mit
verfassungswidrigen Symbolen.
Die Hühnerfüße aus Fernost seien im Zollamt Kaiserslautern in einer
Sendung entdeckt worden, sagte die Sprecherin vom Hauptzollamt
Saarbrücken, das für das Saarland und das südliche Rheinland-Pfalz
zuständig ist. «Die Einfuhr ist nach tierseuchenrechtlichen
Bestimmungen nicht erlaubt.»
Keine Krabbeltiere
Auch lebende Tiere wie Schildkröten und Vogelspinnen hätten in
Weihnachtspaketen nichts verloren. Diese Fracht komme vor allem bei
einer Abfertigungsstelle des Zolls in Speyer an. «Das ist immer für
die Kolleginnen und Kollegen ein Schock, wenn man in ein Paket
reingreift und da kommt etwas Achtbeiniges raus», sagte sie. Die
Tiere würden zur Unterbringung weitergegeben.
Auf dem Index des Zolls stehen auch Waren, die ohne Genehmigung aus
artengeschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden - wie Kaviar
vom Stör oder aus dem Leder von Pythons oder Krokodilen.
Tiere - oder zumindest Teile davon - hatte der Zoll in Koblenz in der
Vergangenheit ebenfalls bereits. «Wir haben auch schon mal einen
Alligatorkopf in der Post gehabt», sagte Thomas Molitor, Sprecher des
Hauptzollamts.
Keine technischen Geräte ohne Sicherheitsstandards
Häufig seien in Paketen auch Dinge, die den Sicherheitsstandards
nicht entsprechen würden. Das Zollamt in Kaiserslautern entdeckte in
einem Fall ein «Voodoo-Gerät», das mit Rotlicht und Reizstrom «eine
heilende Wirkung» erzielen sollte. Es wurde beschlagnahmt. «Meistens
ist es so, dass diese Geräte eher größere Schäden wie Verbrennungen
anrichten.»
Gefährlich wird es auch, wenn es um die Gesundheit geht. «Was zum
Beispiel gar nicht geht, sind Arzneimittel», erklärt Molitor. «In
anderen Ländern werden Sachen manchmal als Nahrungsergänzungsmitteln
angeboten, gelten bei uns aber als Arzneimittel. Oder es sind bei uns
verbotene Wirkstoffe drin.» Da sei Vorsicht geboten.
Keine falschen Markenprodukte
Auch vermeintlich günstige Markenprodukte könnten sich «schnell als
Fehlinvestition entpuppen», sagte die Sprecherin. Die Waren würden
sichergestellt und vernichtet, das Geld sei in der Regel weg.
Außerdem erwarteten den Paketempfänger möglicherweise
Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar
strafrechtliche Folgen. Von einem kuriosen Fälschungsfall kann
Molitor berichten: «Einen Fußball-Weltpokal haben wir mal gehabt.»
Bestellungen im Internet können teuer werden
Der Zoll weist darauf hin, dass vorweihnachtliches Online-Shopping
Käufer teuer zu stehen kommen kann. Denn wenn das neuste Smartphone
oder die ersehnten Schuhe außerhalb der Europäischen Union bei
Händlern im Internet bestellt werden, werden möglicherweise bei der
Einfuhr Extra-Zölle und Umsatzsteuer fällig, warnt der Zoll.
Bei Paketen aus einem Drittland kommen bei einem Warenwert bis 150
Euro schon mal 19 Prozent Umsatzsteuer obendrauf, erklärt die
Sprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken. Nur Geschenksendungen von
privat an privat bis zu einem Wert von 45 Euro seien zoll- und
umsatzsteuerfrei.
Entdeckte Betrugsfälle
Es komme auch immer wieder vor, dass hochpreisiger Schmuck mit einem
viel zu geringen Warenwert angegeben werde, sagte die Sprecherin. Wie
jüngst folgender Fall: Wertvolle Armreifen mit einem Originalpreis
von 52.000 Euro seien mit 15 Euro angemeldet worden. Das fiel auf: Es
kamen dann 10.000 Euro an Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer dazu - plus
ein Strafverfahren.
Eine aktuell «größere Masche» sei, dass Waren als Geschenksendungen
deklariert würden, obwohl sie von Firmen verschickt werden, erzählte
die Sprecherin. «Wenn dann eine Rechnung mit drin ist, ist klar, dass
es eine gewerbliche Sendung ist.» In der Vorweihnachtszeit schaue der
Zoll da ganz genau hin, sagte sie.
«Was wir immer raten: Immer vorab informieren, bevor ich was
bestelle», sagte Molitor. Das gehe über die Internetseite des Zolls
und über eine zentrale Auskunft in Dresden. Oft werde das nicht
genügend genutzt. Molitor rät auch, den Online-Shop genau unter die
Lupe zu nehmen: Gibt es ein Impressum, kommt die Ware wirklich aus
der EU oder ist dort nur der Sitz? «Informiert euch vorher.» Dann
steht auch besinnlichen Weihnachten nichts im Wege.
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