Schule, Bahn und Preise: Das ändert sich 2025 im Südwesten Von David Nau, dpa
Rückkehr zu G9, verbindlichere Grundschulempfehlung, weniger
Notfallpraxen und mehr Züge: Im neuen Jahr ändert sich so einiges.
Ein Überblick.
Stuttgart (dpa/lsw) - Im neuen Jahr tut sich im Südwesten so einiges.
Besonders viele Neuerungen gibt es an den Schulen im Land, aber auch
Verbraucher und Pendler erwarten Veränderungen. Ein Überblick über
die wichtigsten Themen:
Grundschulempfehlung wird verbindlicher
Für Eltern und Schülerinnen und Schüler ändert sich im kommenden Ja
hr
einiges. Dann sollen die von Grün-Schwarz geplanten Bildungsreformen
in Kraft treten - vorausgesetzt, der Landtag stimmt den Änderungen
zu. Als Erstes greift die Neuregelung der Grundschulempfehlung. Seit
2013 konnten allein die Eltern entscheiden, auf welche weiterführende
Schule ihr Kind nach dem Ende der Grundschulzeit gehen soll.
Für die derzeitigen Viertklässler wird die Grundschulempfehlung nach
dem Willen der Landesregierung wieder verbindlicher. An Stelle des
reinen Elternwillens steht künftig ein Modell aus drei Komponenten:
Lehrerempfehlung, Kompetenztest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus
drei überein, soll das den Ausschlag geben. Wollen die Eltern ihr
Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, soll das Kind künftig einen
weiteren Test absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings
nur für das Gymnasium.
Land will zum neunjährigen Gymnasium zurück
Die zweite große Änderungen an den Schulen im Land greift dann zum
Beginn des neuen Schuljahres Anfang September: Dann soll nach dem
Willen der Landesregierung wieder das Abitur nach neun Schuljahren
zum Standard werden, zunächst beginnend mit den Klassen fünf und
sechs. Derzeit ist das achtjährige Gymnasium Standard.
Das neunjährige Gymnasium soll neben der Verlängerung um ein Jahr
auch zeitgemäß ausgestaltet werden. Das Konzept der Kultusministerin
sieht etwa eine Stärkung der naturwissenschaftlichen Fächer vor.
Kompetenzen im Bereich Informatik, Künstliche Intelligenz und
Medienbildung sollen Schüler künftig in einem eigenen Schulfach
erlernen, das von Klasse 5 bis Klasse 11 durchgehend unterrichtet
werden soll.
Zudem soll das neue neunjährige Gymnasium mehr berufliche
Orientierung, mehr Demokratiebildung und auch einen stärkeren Fokus
auf die Basiskompetenzen bekommen. Konkret sollen etwa in der fünften
und sechsten Klasse die Fächer Deutsch und Mathematik gestärkt
werden.
Grundsteuer wird neu berechnet
Am 1. Januar wird die fällige Grundsteuer für Grundbesitzer,
Häuslebauer und auch Mieter bundesweit nach einem neuen Konzept
berechnet. Bisher hatten die Finanzämter die Grundsteuer auf
Grundlage sehr alter Daten berechnet. In Westdeutschland waren diese
aus 1964, in Ostdeutschland sogar aus 1935. Das
Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung 2018 die alte
Regelung gekippt, da die bisherige Bemessungsgrundlage
verfassungswidrig ist.
In Baden-Württemberg gilt künftig das sogenannte modifizierte
Bodenwertmodell. Für Grundstücksbesitzer ändert sich vor allem eines:
Künftig wird nach Angaben des Steuerzahlerbundes nicht mehr danach
unterschieden, ob und wie ein Grundstück bebaut ist. Das werde in den
Gemeinden zu großen Belastungsverschiebungen führen, so der
Steuerzahlerbund. Laut Finanzministerium werden etwa baureife, aber
unbebaute Grundstücke künftig teurer werden. Effizient bebaute
Grundstücke, etwa mit Mehrfamilienhäusern, dürften dagegen günstige
r
werden.
Notfallpraxen schließen Schritt für Schritt
In Teilen des Landes müssen die Menschen ab April längere Wege zur
nächsten Notfallpraxis in Kauf nehmen. Ab dann soll die Zahl der
Notfallpraxen Schritt für Schritt reduziert werden, 18 Standorte
sollen schließen. Künftig soll laut Kassenärztlicher Vereinigung
Baden-Württemberg gelten, dass 95 Prozent der Patienten innerhalb von
30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen, alle anderen
innerhalb von maximal 45 Minuten.
Als Ersatz für die wegfallenden Standorte sollen die bleibenden
Praxen gestärkt werden. Dort sollen etwa, wenn der Bedarf da ist,
mehr Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig Dienst haben. Damit könne ein
höheres Patientenaufkommen bewältigt werden und zugleich werde auch
die Qualität verbessert. Es gebe etwa viele Ärztinnen und Ärzte, die
wegen ihrer Fachrichtung mit bestimmten Erkrankungen wenig zu tun
hätten. «Wenn zusätzlich ein erfahrener Kollege oder eine erfahrene
Kollegin vor Ort ist, erleichtert dies den Dienst und verbessert die
Versorgung», sagte Doris Reinhardt, die stellvertretende KV-Chefin.
Landesagentur für Fachkräfte startet
Die neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften geht
Anfang des Jahres an den Start. Die Agentur ist bei den
Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart angesiedelt. In der
Landeshauptstadt werden dann die Verfahren für Gesundheits- und
Pflegeberufe bearbeitet und in Karlsruhe alle anderen. Die neue
Behörde soll nicht ausschließlich, sondern neben den schon bisher
zuständigen Ausländerbehörden für die Durchführung des beschleuni
gten
Fachkräfteverfahrens zuständig sein.
Migrationsministerin Marion Gentges (CDU) hatte die Agentur vor
eineinhalb Jahren angestoßen. Die neue Landesagentur für die
Zuwanderung von Fachkräften soll dabei als Katalysator fungieren und
dazu beitragen, dass Unternehmen ausländische Fachkräfte schneller
und unkomplizierter ins Land holen könnten, so der Plan. «In einer
Zeit, in der die Ausländerbehörden stark beansprucht sind, stellt die
Agentur eine spezialisierte Anlaufstelle dar, die das beschleunigte
Fachkräfteverfahren effizient umsetzt.» Bis 2035 werden laut
IHK-Fachkräftemonitor vom vergangenen April in Baden-Württemberg
910.000 Fachkräfte fehlen.
Strom, Wasser, Gas: Das tut sich bei den Preisen
Private Gaskunden der EnBW müssen 2025 nicht tiefer in die Tasche
greifen, wenn sie im Winter heizen. Die Gaspreise des drittgrößten
deutschen Versorgers bleiben dank gesunkener Beschaffungskosten zum
Jahreswechsel stabil, teilte die EnBW mit.
Beim Wärmestrom - also für Kundinnen und Kunden mit Elektroheizungen
oder Wärmepumpen - sollen die Preise sogar leicht um bis zu 3,5
Prozent sinken. Für einen Musterhaushalt mit zwei bis drei Personen
bedeute dies eine Entlastung von bis zu 60 Euro im Jahr. Die genauen
Werte seien von der Art der Anlage und der Messmethode abhängig.
Etwas teurer dürfte dagegen das Trinkwasser in Baden-Württemberg
werden. Die Bodensee-Wasserversorgung, die rund vier Millionen
Menschen im Südwesten mit Trinkwasser versorgt, erhöht die Umlage pro
Kubikmeter Wasser (1.000 Liter) um knapp 2 Cent von 88 auf 89,9 Cent.
Bei der Landeswasserversorgung steigt die Umlage ebenfalls um zwei
Cent von 81 auf 83 Cent.
Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen würde die Erhöhung
Mehrkosten von knapp vier Euro pro Jahr bedeuten. Allerdings machen
die Preise der Wasserversorger nur ein Teil des Trinkwasserpreises
aus, den Verbraucher am Ende bezahlen müssen. Im Schnitt kosteten
1.000 Liter 2024 im Südwesten 2,59 Euro.
Mehr Bahnverbindungen nach Frankreich
Im deutsch-französischen Grenzgebiet können sich Pendler und Reisende
vom Sommer an auf bessere Bahnverbindungen einstellen. Es wurden dazu
neue «Regiolis»-Züge angeschafft, die dann über die Grenze rollen
sollen. Der «Regiolis» wird auf der deutschen Seite Bahnhöfe in
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland ansteuern. Bessere
Verbindungen soll es unter anderem zwischen Straßburg und Offenburg
sowie zwischen Mülhausen im Elsass und dem südbadischen Müllheim
geben.
Eigentlich sollte es schneller gehen, doch es gab Probleme bei den
Genehmigungsverfahren. In Deutschland war nach Angaben des
Landesverkehrsministeriums das Bremssystem nicht konform. Hierzulande
stand die Zulassung deshalb zunächst noch aus - sie wird nun bis zum
Sommer angestrebt.
Schweiz will Shoppingtourismus nach Deutschland eindämmen
Viele Menschen aus der Schweiz fahren über die Grenze in den Süden
Deutschlands, um preiswerter einzukaufen. Um den Shoppingtourismus
einzudämmen, handelt die Schweiz nun und halbiert den Wert von
Einkäufen, die steuerfrei ins Land kommen dürfen.
Vom 1. Januar an dürfen nur noch Waren im Wert von 150 Franken (rund
160 Euro) steuerfrei mitgebracht werden - bisher lag die Freigrenze
bei 300 Franken. Bei einem höheren Wert muss in der Schweiz
Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der Regelsatz liegt aber dort deutlich
niedriger als in Deutschland: 8,1 statt 19 Prozent.
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