Staatsgerichtshof: Bremer Ausbildungsfonds kann starten

Mit einem Gesetz will das Land Bremen mehr Menschen in Ausbildung
bringen. Das Vorhaben stößt auf heftige Kritik. Auch das Gericht ist
sich nicht einig - und kommt am Ende doch zu einer Entscheidung.

Bremen (dpa/lni) - Dem umstrittenen Ausbildungsfonds in Bremen steht
nach einem Urteil des Staatsgerichtshofs nichts mehr im Wege. Das
Gesetz sei mit der Landesverfassung vereinbar, verkündete Peter
Sperlich, Präsident des Staatsgerichtshofs, am Ende einer langen
Verhandlung. «Es ist politisch nicht leicht gewesen und juristisch
auch nicht.» Mehrere Kammern hatten gegen die Abgabe geklagt.

Das Gericht sollte prüfen, ob das Gesetz mit der Landesverfassung
vereinbar ist. Es sei ein komplexer Fall, hieß es schon zu
Verhandlungsbeginn. «Das Urteil hat insgesamt 75 Seiten. Es ist eines
der Längsten, die der Staatsgerichtshof je gefällt hat», sagte
Sperlich.

Gesetz aus juristischer Sicht in Ordnung

Laut Staatsgerichtshof hat das Land Bremen das Recht, ein solches
Gesetz zu erlassen. Im kleinsten Bundesland gebe es seit Jahren zu
wenig Ausbildungsbetriebe und zu wenig Plätze für Auszubildende,
dafür brechen überdurchschnittlich viele ihre Ausbildung ab. Es sei
im Interesse der Unternehmen, dass sich die Situation auf dem
Ausbildungsmarkt bessere. Und es sei auch deren Verantwortung,
betonte Sperlich. «Den Arbeitgebern kommt die historische gewachsene
Aufgabe der Ausbildung zu.» 

Nach Auffassung des Gerichts ist die Sonderabgabe unproblematisch.
Die Unternehmen in Bremen werden demnach gleichermaßen damit
belastet. Auch die Höhe der Abgabe sei verhältnismäßig.

Gesetz verpflichtet Unternehmen zu einer Sonderabgabe

Die Bremische Bürgerschaft hatte das Gesetz im März 2023 beschlossen,
um dem angespannten Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken. Alle größeren
Unternehmen im Land Bremen müssen eine Abgabe zahlen. Künftig sollen
pro Jahr rund 39 Millionen Euro zusammenkommen. 

Aus dem Fonds sollen Ausbildungsbetriebe einen Ausgleich für die
Ausbildungskosten erhalten - bis zu 2.250 Euro pro Auszubildender und
Jahr. Außerdem werden mit dem Geld unter anderem Weiterbildungen für
Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Sprachkurse finanziert.

Kammern: Ausbildungsfonds belastet Unternehmen

Die Handels-, Handwerks-, Zahnärzte-, Apotheker- und Ärztekammer
sowie die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen zogen dagegen vor
Gericht. Aus ihrer Sicht löst das Gesetz nicht das Fachkräfteproblem,
sondern bringt nur eine zusätzliche finanzielle und bürokratische
Belastung. 

Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht zeigte sich nach der
Urteilsverkündung enttäuscht. «Wir respektieren selbstverständlich

die Entscheidung des Staatsgerichtshofs, auch wenn wir nach wie vor
der Überzeugung sind, dass der Landesausbildungsfonds
verfassungsrechtlich problematisch, inhaltlich falsch ist und nichts
bewirken wird.»

Die Arbeitnehmerkammer und die Gewerkschaften begrüßen wiederum, dass
der Weg für den Ausbildungsfonds nun frei ist. «Er ist ein Vorbild
für das gesamte Bundesgebiet. Es muss es jetzt darum gehen, weiter
mit Hochdruck an der Umsetzung zu arbeiten», betonte Ernesto Harder,
Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bremen. 

Entscheidung auch vor Gericht strittig 

Nicht nur politisch ist die Abgabe umstritten. Auch die Mitglieder
des Staatsgerichtshofs seien sich in dem Fall nicht ganz einig,
räumte Sperlich ein. Die Entscheidung sei schließlich mit vier gegen
drei Stimmen ergangen. 

Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind den Kammern jetzt die Hände
gebunden, sie können als öffentliche Körperschaften nicht gegen das
Urteil vorgehen. Nur die Unternehmen selbst könnten sich juristisch
gegen die Abgabe wehren - und im Zweifel bis vors
Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Umsetzung des Gesetzes im nächsten Jahr geplant

Das Ziel und der Zeitplan des Fonds bleiben unverändert, wie Bremens
Arbeitssenatorin Claudia Schilling nach der Urteilsverkündung
mitteilte. «Schön, dass wir nun Klarheit haben. Auf dieser Grundlage
arbeiten wir jetzt weiter an der Umsetzung.» 

Anfang nächsten Jahren müssen sich die Betriebe laut Arbeitsressort
über ein digitales Meldeportal eintragen. Dann ist erstmals Geld
fällig. Die Vergabe der Förderung sei ab Sommer 2025 geplant.

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