Millionen-Betrug mit Corona-Tests: Viereinhalb Jahre Haft

In der Corona-Pandemie wollte der Staat schnell und unbürokratisch
helfen. Inzwischen gibt es Tausende Betrugsverfahren. Ein Mann, der
mit einem Strohmann und falschen Zahlen agierte, gestand nun.

Berlin (dpa/bb) - Über einen Strohmann betrieb er in Berlin mehrere
Corona-Testzentren und rechnete falsch ab. Nun ist ein 39-Jähriger
dafür zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner
Landgericht sprach den Angeklagten des Betrugs in einem besonders
schweren Fall schuldig. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in
Höhe von fast vier Millionen Euro angeordnet. Der Angeklagte habe
gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Corona-Bürgertests
abgerechnet, die es in dieser Höhe nicht gab, so das Gericht.

Der angeklagte Kaufmann hatte laut Anklage in der Zeit von April 2021
bis März 2022 mit drei gesondert verfolgten Mittätern agiert. Vier
Testzentren hätten sie über eine Scheinfirma betrieben. Ein Strohmann
sei unter einer italienischen Falschpersonalie als Geschäftsführer
aufgetreten. «Doch der Angeklagte selbst war die Firma», hieß es
weiter im Urteil. Er habe über das Geld verfügt.

Hunderttausende Tests falsch abgerechnet

In den vier Testzentren an vier Standorten in Berlin seien
tatsächlich Test durchgeführt worden - vermutlich seien es etwa
180.000 gewesen. Doch es seien deutlich mehr abgerechnet worden «nach
dem Maßstab, was die Kassenärztliche Vereinigung noch akzeptieren
würde», so das Gericht. Es handele sich um Taten mit einem hohen
Organisationsgrad. Laut Anklage wurden insgesamt rund 725.000 Euro
abgerechnet und eine Summe von knapp 8 Millionen Euro angestrebt.
Über 3,9 Millionen Euro seien gezahlt worden.

Die Ermittlungen in dem Fall begannen bereits im März 2022. Im August
2024 wurde der 39-Jährige festgenommen. Im Prozess gestand der
Geschäftsmann, der nach seinen Angaben in der Bau- und
Immobilienbranche tätig ist. Er habe große Fehler gemacht. Als er
sich auch durch Verluste beim Glücksspiel in einer finanziell
schwierigen Situation befand, sei er auf die Idee mit Testzentren
gekommen - «es hatte sich rumgesprochen, dass die Kassenärztliche
Vereinigung die Zahlen nicht richtig kontrolliert.»

Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft und die
Einziehung von knapp vier Millionen Euro beantragt. Der Verteidiger
plädierte auf eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Sein
Mandant habe abgekoppelt von Tests falsche Zahlen angegeben und sei
sich bewusst, dass er die Summe zurückzahlen muss. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.

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