Schuldsprüche in Prozess um gefälschte Abnehmspritzen
Nach Diät-Mitteln herrscht eine große Nachfrage. Zwei Unternehmer
vertrieben mehr als 200 Injektions-Pens an einen Schönheitschirurgen.
Statt Markenware lieferten sie gefährliche Nachahmer-Produkte.
Steyr (dpa) - Zwei Unternehmer sind in Österreich wegen des Vertriebs
von gefälschten Abnehmspritzen verurteilt worden. Sie wurden am
Landgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und
grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Über
beide Männer wurden Geldstrafen sowie Bewährungsstrafen von sechs
Monaten Haft verhängt.
Die Staatsanwaltschaft warf den Geschäftsleuten vor, 225
Injektions-Pens zum Stückpreis von 205 Euro an einen
Schönheitschirurgen in Salzburg verkauft zu haben. Die Angeklagten im
Alter von 57 und 46 Jahren sollen die Medikamente über einen Kontakt
in Nordrhein-Westfalen bezogen haben.
Gefälschte Ozempic-Pens
Die Pens waren wie das bekannte Arzneimittel-Produkt Ozempic
gestaltet. Doch statt des Originalwirkstoffes Semaglutid enthielten
sie Insulin. Drei Patientinnen erlitten deshalb nach
Selbst-Injektionen gesundheitliche Probleme.
Ozempic ist nur zur Behandlung von Diabetes zugelassen. Dennoch ist
es auch als Diätmittel begehrt. Denn Ozempic enthält den gleichen
Wirkstoff wie das ebenfalls von Novo Nordisk produzierte Mittel
Wegovy, das zur Behandlung von Adipositas zugelassen ist. Nach
Angaben des österreichischen Bundesamtes für Sicherheit im
Gesundheitswesen (BASG) nutzen Kriminelle die hohe Nachfrage nach
Ozempic, um mit Fälschungen Geld zu machen.
Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil muss der erste Angeklagte
eine Strafe von 720 Euro zahlen (180 Tagessätze zu je 4 Euro), der
zweite 6.600 Euro (120 Tagessätze zu je 55 Euro). Eines der
involvierten Unternehmen wurde zu einer Geldstrafe von 4.250 Euro
verurteilt - teils auf Bewährung. Gegen den mutmaßlich beteiligten
Arzt hat die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren
eingeleitet.
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