Tod von pflegebedürftiger Frau - Verfahren eingestellt

Nach dem Tod einer pflegebedürftigen Frau geraten ihre Tochter und
deren Ehemann unter Verdacht. Wurde die 62-Jährige derart
vernachlässigt, dass sie starb? Ein Gericht prüfte den Fall.

Berlin (dpa/bb) - Ein Strafverfahren wegen des Todes einer
pflegebedürftigen Frau gegen ihre Tochter und deren Ehemann ist ohne
Urteil zu Ende gegangen. Das Berliner Landgericht stellte das
Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten
ein. Die Todesursache sei nicht die Pflege gewesen, begründete das
Gericht seine Entscheidung. Das habe sich aus einem
rechtsmedizinischen Gutachten ergeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Paar im Alter von 37 und 43 Jahren
zunächst Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit
Todesfolge zur Last gelegt. Sie hätten die seit Jahren an Multipler
Sklerose erkrankte 62-Jährige, die in der Wohnung der Angeklagten in
Berlin-Pankow lebte, «böswillig vernachlässigt», hieß es in der
Anklage. Die Frau habe in einem völlig verdreckten, mit Insekten
befallenen Zimmer gelegen und sich «wund gelegen».

Am 16. Dezember 2023 hatten die Eheleute einen Rettungswagen
verständigt. Die 62-Jährige kam in ein Krankenhaus. Nach ihrem Tod
zehn Tage später schalteten Ärzte die Polizei ein. Knapp einen Monat
später wurde das Paar festgenommen. Die 37-Jährige kam nach etwa zwei
Wochen wieder auf freien Fuß, der Mann befand sich vier Monate in
Untersuchungshaft.

Warum es nicht zur Verurteilung kam

Die Pflege sei «nicht optimal» gewesen, stand für das Gericht nach
zweieinhalbmonatiger Verhandlung fest. Doch das reiche nicht für eine
Verurteilung. Die 62-Jährige sei laut Gutachten an einer
Lungenentzündung gestorben, die im Krankenhaus nicht behandelt worden
sei.

Es seien im Prozess Fragen offen geblieben, so das Gericht. Die 37
Jahre alte Tochter des Opfers hatte erklärt, sie habe zwar Fehler
gemacht, doch nicht böswillig gehandelt. Ihre Mutter habe keine Hilfe
bei der Körperpflege zugelassen. Sie selbst sei damals auch beruflich
überlastet gewesen. Dass sich ihre Mutter in einem derart schlechten
Pflegezustand befand und offene Wunden hatte, habe sie nicht
wahrgenommen. Im Zusammenhang mit der Einstellung des Verfahrens
verzichteten die Angeklagten auf eine Haftentschädigung.

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