Bundesrat entscheidet über Kindergeld und Pflegebeitrag
Im Bundesrat geht es am Freitag um Entlastungen für Bürgerinnen und
Bürger. Auch der Schutz des Bundesverfassungsgerichtes steht auf der
Agenda.
Berlin (dpa) - Der Bundesrat entscheidet am Freitag abschließend
(9.30 Uhr) über Entlastungen für die Bürger, den Schutz des
Bundesverfassungsgerichts und einen höheren Pflegebeitrag. Unter
anderem geht es um ein Plus von fünf Euro beim Kindergeld ab Januar.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag und der Kindersofortzuschlag
für Familien mit geringen Einkommen sollen steigen.
Außerdem stimmt die Länderkammer über den Ausgleich der kalten
Progression ab, einer durch die Inflation verursachten
Steuererhöhung. Um diese zu vermeiden, sollen mehrere Eckwerte im
Steuertarif so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später
greifen. Das Gesetz dafür wollte der Bundestag noch am
Donnerstagabend verabschieden.
Der Pflegebeitrag soll angesichts steigender Kosten erneut angehoben
werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung zum 1. Januar 2025 um 0,2
Prozentpunkte auf 3,6 Prozent, wie eine zustimmungsbedürftige
Verordnung der Bundesregierung vorsieht. Damit sollen 3,7 Milliarden
Euro pro Jahr zusätzlich hereinkommen.
Gleich am Morgen will der Bundesrat über eine Grundgesetzänderung zum
Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen
Kräften entscheiden. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit
erforderlich. Es gilt als sicher, dass sie erreicht wird - so wie am
Vortag im Bundestag. Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise
des Gerichts sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden, so dass sie
schwerer zu ändern sind. Das gilt etwa für die Zahl von 16 Richtern,
ihre zwölfjährige Amtszeit und den Ausschluss einer Wiederwahl.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.