EKD-Ratsvorsitzende: Offen für Reform des Abtreibungsrechts
Noch vor der Wahl im Februar wollen Bundestagsabgeordnete eine
Teillegalisierung von Abtreibungen erreichen. Die Evangelische Kirche
zeigt sich offen.
Berlin (dpa) - Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Kirsten
Fehrs, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche
Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen vorstellen. Auf die Frage,
ob die Evangelische Kirche eine entsprechende Gesetzesinitiative von
Bundestagsabgeordneten mittrage, erklärte Fehrs im Deutschlandfunk:
«Wir können uns damit arrangieren.»
Es stelle sich die Frage, ob eine Regelung im Strafgesetzbuch «noch
zeitgemäß ist», da so die Frau als Straftäterin im Fokus stehe, sag
te
sie in dem Interview, das am Sonntag ausgestrahlt werden soll.
Zugleich betonte Fehrs, dass die bislang geltende Pflicht für Frauen,
sich vor einem Abbruch beraten zu lassen, unbedingt beibehalten
werden müsse.
Abtreibung bislang grundsätzlich rechtswidrig
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf, den bislang 328 Abgeordnete
fraktionsübergreifend unterstützen und über den der Bundestag derzeit
berät. Er sieht die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur
zwölften Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuches
vor. Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich
rechtswidrig. Wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfindet
und die Frau sich zuvor beraten lässt, ist sie aber nicht strafbar.
Ohne Strafe bleibt ein Abbruch auch, wenn medizinische Gründe
vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.
Noch 39 Stimmen fehlen für eine Mehrheit
Die Unterstützer der Initiative argumentieren, dass die bestehende
strafrechtliche Regelung Ärztinnen und Ärzte abschrecke, Abtreibungen
vorzunehmen. Auch erhoffen sie sich, dass durch eine Legalisierung
die Kostenübernahme durch die Krankenkassen zum Standard wird.
Laut dem Entwurf, dem noch 39 Stimmen für eine Mehrheit im Bundestag
fehlen, soll die Pflicht zur Beratung bestehen bleiben, allerdings
ohne die bislang geltende Wartefrist von drei Tagen zwischen Beratung
und Abtreibung. Wenn ein Abbruch ohne Beratungsbescheinigung
vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin
strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.
Ob die Initiative noch vor der Bundestagswahl im Februar Aussicht auf
Erfolg hat, ist schwer zu sagen. Die letzte reguläre Sitzungswoche
des Bundestags ist für Ende Januar 2025 angesetzt. Für eine
erfolgreiche Neuregelung müsste spätestens bis dahin die
erforderliche Mehrheit von 367 Abgeordneten erreicht sein.
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