Neue Möglichkeiten für ausländische Ärzte in Sachsen
Ausländische Ärzte dürfen in Sachsen bereits vor ihrer Approbation in
Praxen arbeiten. Die Regelung soll die medizinische Versorgung in
unterversorgten Regionen stärken.
Dresden (dpa/sn) - Seit Beginn dieses Jahres können ausländische
Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis in Sachsen bereits vor der
Erteilung der staatlichen Zulassung als Ausbildungsassistenten
ärztlich tätig sein. Wie das sächsische Gesundheitsministerium
mitteilte, gilt dies auch für den ambulanten Bereich, so dass sie in
Arztpraxen mit allen Rechten und Pflichten eines
Ausbildungsassistenten arbeiten können. Diese Regelung sei in
Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)
und der Sächsischen Landesärztekammer getroffen worden.
Sprachkompetenz trifft Praxiserfahrung
«Die Neuregelung ist eine weitere Maßnahme, um Ärztinnen und Ärzte
für die medizinische Versorgung in einer Praxis in den
unterversorgten Gebieten des Freistaates zu gewinnen und auf diese
Weise die künftige Versorgung der sächsischen Bevölkerung
sicherzustellen», sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping. Die
SPD-Politikerin sagte, dass Ärzte, die sich noch im
Approbationsverfahren - also dem Zulassungsverfahren - befinden, auf
diese Weise wertvolle Einblicke in den Praxisalltag erhalten und
gleichzeitig ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse vertiefen können.
«Wir haben durch die Einführung dieser Richtlinie einen großen
Mehrwert sowohl für die sächsische Bevölkerung als auch für die
ausländischen Haus- und Fachärzte mit Berufserlaubnis», sagte
Köpping. Die Regelung erleichtere den Erwerb der Approbation und
ermögliche zugleich eine gezielte Gewinnung für den ambulanten
Bereich - nämlich dort, wo sie dringend von den Patienten gebraucht
werden.
Hürden auf dem Weg zur Approbation
Ausländische Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung
müssen in Sachsen eine Fachsprachenprüfung bei der Sächsischen
Landesärztekammer ablegen, um eine zweijährige Berufserlaubnis von
der Landesdirektion Sachsen zu erhalten. Diese ermöglicht, die
Voraussetzungen für die Approbation zu erfüllen. Eine
Facharztweiterbildung kann erst nach Erhalt der Approbation begonnen
werden.
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