Morphium für Heimbewohner - Mordverdacht in Pflegeheimen

Hochbetagte Senioren sterben in Pflegeeinrichtungen. Zunächst kommt
kein Verdacht auf, dass es sich dabei nicht um einen natürlichen Tod
handeln könnte. Bis sich eine Zeugin meldet.

Regensburg (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat vier
Mitarbeiter zweier Altenpflegeeinrichtungen wegen versuchten Mordes
in drei Fällen angeklagt. Sie sollen in unterschiedlicher
Zusammensetzung in den Jahren 2018 bis 2023 drei Bewohnern von
Altenpflegeeinrichtungen starke Schmerzmittel beziehungsweise Opiate
verabreicht oder hiervon gewusst haben, wie die Anklagebehörde
mitteilte. Es habe demnach keine medizinische Veranlassung zur
Verabreichung der Medikamente gegeben. Die Taten ereigneten sich in
Furth im Wald und Eschlkam. 

Sämtliche Heimbewohner starben im unmittelbaren zeitlichen
Zusammenhang - auch wenn sich ein kausaler Zusammenhang zwischen
Verabreichung der Betäubungsmittel und dem Tod nicht sicher
nachweisen ließ. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass keiner der
gestorbenen Senioren einen Sterbewunsch hatte. Die Staatsanwaltschaft
hatte nach eigenen Angaben bereits am 19. Dezember Anklage erhoben,
teilte diese aber erst am Donnerstag mit. 

Ermittlungen starten nach Hinweis von Zeugin 

Drei der Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl
gegen einen weiteren Beschuldigten wurde gegen Auflagen außer Vollzug
gesetzt.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei hatten seit Dezember 2023 in
den Fällen ermittelt. 

Die Ermittlungen gehen auf die Aussage einer Zeugin zurück. Diese
hatte berichtet, in der Einrichtung in Furth im Wald habe eine
Pflegerin am Morgen des 6. Dezember 2023 einer 93-jährigen Frau ohne
ärztliche Indikation Morphium verabreicht, woraufhin diese gestorben
sei. Später ergaben sich weitere Verdachtsfälle.

Pflegekräfte und Heimleiter im Visier der Ermittler 

Bei den Beschuldigten handelt es sich um den 39-jährigen Betreiber
und Pflegedienstleiter der beiden Einrichtungen sowie drei weitere
Pflegekräfte im Alter zwischen 30 und 55 Jahren. 

Angeklagt sind sie wegen des Todes eines 92-jährigen Heimbewohners im
Juni 2018, eines 84-jährigen Heimbewohners im September 2023 sowie
der 93-jährigen Heimbewohnerin im Dezember 2023. Die Leichname der
Gestorbenen wurden exhumiert und obduziert. Zudem wurden
chemisch-toxikologische Untersuchungen durchgeführt, die jedoch nicht
mit Sicherheit einen kausalen Zusammenhang zwischen Medikamentengabe
und dem Tod nachweisen konnten. 

Beschuldigte äußern sich nicht 

Drei der Beschuldigten haben sich bislang nicht geäußert. Der vierte
Beschuldigte ließ die Vorwürfe über seinen Verteidiger zurückweisen

mit der Angabe, er habe darauf vertraut, dass das Betäubungsmittel
verordnet sei.
Die große Strafkammer als Schwurgericht am Landgericht Regensburg
muss nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung
entscheiden.

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