Abgeordnete bangen um Gesetz zur Legalisierung von Abtreibungen

Mehrere Abgeordnete fürchten ein Aus für den Gesetzentwurf, der die
Strafbarkeit von Abtreibungen in der Frühphase aufheben soll. Der
Union werfen sie vor, eine Abstimmung darüber zu verhindern.

Berlin (dpa) - Abgeordnete von Grünen, SPD und Linken bangen um einen
Gesetzentwurf, der die Strafbarkeit von Abtreibungen in der
Frühschwangerschaft aufheben soll. Mehrere Mitglieder des
Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, wo der entsprechende
Entwurf derzeit beraten wird, appellierten an Union und FDP, den Weg
für eine Abstimmung im Bundestag freizumachen. Sie befürchten, dass
dies durch taktische Verzögerungen im Ausschuss vor der
Bundestagswahl nicht mehr gelingen könnte.

«Wir haben noch eine Möglichkeit, zum Abschluss zu kommen mit unserem
Gesetzentwurf. Ich fordere Union und die FDP auf, das auch möglich zu
machen», sagte die SPD-Politikerin Carmen Wegge der dpa.

Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann,
appellierte an CDU-Chef Friedrich Merz und seine Fraktion,
einzulenken. Die Reform des Abtreibungsrechts werde von einer «großen
Mehrheit» im Land unterstützt, sagte Haßelmann der dpa. «Wenn
Friedrich Merz das anders sieht, ist es so. Wir sollten aber den
Abgeordneten die Gelegenheit geben, im Bundestag darüber zu
debattieren.»

Unterstützer rechnen mit Mehrheit im Parlament

Gemeint ist die finale Abstimmung über einen fraktionsübergreifenden
Gesetzentwurf, den 328 Bundestagsabgeordnete offiziell unterstützen,
und dem damit nur 39 Stimmen für eine Mehrheit im Parlament fehlen.
Zuletzt hatten sich mehrere Unterstützer des Antrags zuversichtlich
geäußert, diese Mehrheit noch vor der Neuwahl im Februar zustande zu
bekommen.

Der maßgeblich von Grünen und SPD vorangetriebene Entwurf sieht unter
anderem vor, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz
herausgenommen werden. Abtreibungen sollen bis zur 12. Woche
rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung soll bestehen bleiben.
Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich
rechtswidrig. Geregelt ist dies durch den Paragrafen 218 im
Strafgesetzbuch - den die Antragsinitiatoren per Gesetzesänderung
abschaffen wollen.

Union und AfD wollen an jetziger Regelung festhalten

Wenn ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen
stattfindet und die Frau sich zuvor beraten lässt, ist der Abbruch
auch nach der heutigen Regelung nicht strafbar. Ohne Strafe bleibt
ein Abbruch auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er
wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

Auf diese bereits geltenden Regeln verweisen auch Politiker von Union
und AfD, die den Antrag für eine Legalisierung strikt ablehnen. Die
Unterstützer der Initiative argumentieren dagegen, dass Ärzte und
betroffene Frauen durch die grundsätzliche Strafbarkeit stigmatisiert
würden.

Clara Bünger, Obfrau der Gruppe Die Linke im Rechtsausschuss, geht
nach eigenen Worten nicht mehr davon aus, dass die Legalisierung bald
kommen wird. Der Ausschuss, dem die Union vorsitzt, habe die Anhörung
zum Antrag auf den 10. Februar 2025 terminiert. «Unter diesen
Voraussetzungen ist nahezu ausgeschlossen, dass der Gesetzentwurf zur
Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs noch vor der Wahl
beschlossen werden kann», sagte sie der dpa.

Aus ihrer Sicht gibt es nur noch zwei Optionen: Entweder müsste die
Anhörung früher stattfinden - etwa Ende Januar. «Oder es könnte ein

weiterer Sitzungstag in der Woche vom 10. Februar anberaumt werden»,
erklärte sie. Letzteres hält auch die Grünen-Rechtspolitikerin Canan

Bayram nicht für ausgeschlossen. Sie kämpfe dafür und glaube daran,
dass die Abgeordneten ihrer Verantwortung für das Thema gerecht
würden, sagte Bayram der dpa.

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