Vogelgrippe: Schutzmaßnahmen und Wachsamkeit angemahnt
Der jüngste Vogelgrippe-Ausbruch in einem hessischen Geflügelbestand
liegt zwar ein knappes Jahr zurück. Ein kürzlicher Nachweis in
Frankfurt zeigt aber, dass es keinen Grund für Entwarnung gibt.
Friedrichsdorf (dpa/lhe) - Nach einem vergleichsweise glimpflich
verlaufenen Jahr 2024 mahnt der hessische Bauernverband
Geflügelhalter weiterhin zur Wachsamkeit hinsichtlich der
Vogelgrippe. Der Nachweis der Tierkrankheit bei einer vor einigen
Tagen in Frankfurt entdeckten Kanadagans zeige, dass die
Ansteckungsgefahr weiter präsent sei, erklärte eine Sprecherin des
hessischen Bauernverbands auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Im vergangenen Jahr habe es laut Friedrich-Löffler-Institut für
Tiergesundheit insgesamt sieben Ausbrüche bei Wildvögeln gegeben.
Derzeit gebe es keine betroffenen Geflügelbestände im Bundesland,
sagte die Sprecherin. Der letzte Ausbruch in einem Bestand sei im
Februar vergangenen Jahres bei Legehennen im Schwalm-Eder-Kreis
gewesen.
Auch private Geflügelhalter müssen vorsorgen
Sowohl private Haltungen, etwa von Hühnern in heimischen Gärten, als
auch landwirtschaftliche Geflügelhaltungen seien zur Einhaltung von
Biosicherheitsmaßnahmen gesetzlich verpflichtet und müssten Maßnahmen
ergreifen, um potenzielle Infektionsrisiken zu verringern. «Das kann
beispielsweise das Minimieren von Kontaktmöglichkeiten von Wildvögeln
und Hausgeflügel sein, aber auch der Wechsel zwischen Straßen- und
Stallkleidung sowie die wildvogelsichere Lagerung von Futter und
Einstreu», erläuterte die Sprecherin. Informationen dazu habe das
Friedrich-Löffler-Institut in Merkblättern auf seiner Homepage
zusammengestellt.
Wichtig zu wissen sei auch, dass jede Geflügelhaltung dem zuständigen
Veterinäramt gemeldet werden müsse, unabhängig davon, ob es sich um
eine landwirtschaftliche oder Hobby-Tierhaltung handele, so die
Sprecherin.
Ministerium ruft Bürger zu Meldung toter Tiere auf
Das hessische Landwirtschaftsministerium rief auch die Bürgerinnen
und Bürger dazu auf, kranke oder tote Schwäne, Enten und Gänse an die
zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Tot gefundene Singvögel
sollten nur dann gemeldet werden, wenn sich mehrere tote Vögel an
einem Ort fänden. Ein direkter Kontakt mit erkrankten oder toten
Wildvögeln sei zu vermeiden, erklärte das Ministerium. Es verwies
auch auf Ansteckungsgefahren für Vogelbestände in Zoos durch den
Kontakt dort lebender Tiere mit Wildvögeln.
Hochansteckende Variante bei Kanadagans entdeckt
Vor einigen Tagen war bei einer Kanadagans, die im Frankfurter
Stadtteil Eschersheim in der Nähe der Nidda gefunden wurde, die
hochansteckende Vogelgrippe-Variante H5N1 entdeckt worden. Die
Veterinärbehörde hatte alle Geflügelhalterinnen und -halter
aufgerufen, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und anzupassen.
Sollten Geflügelhalter in ihrem Tierbestand eine erhöhte
Sterblichkeit feststellen, sollten sie sich umgehend an die
Veterinärbehörde im Ordnungsamt wenden, hatte die Stadt mitgeteilt.
Bürgerinnen und Bürger, die tote und kranke Tiere wie Schwäne, Ente
n
oder Gänse finden, sollten dies ebenfalls so schnell wie möglich der
Veterinärbehörde melden.
2023 rund 1,2 Millionen Legehennen in Hessen gehalten
In Hessen wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes im Jahr
2023 rund 1,2 Millionen Legehennen gehalten. Andere Geflügelarten
werden in der Statistik nicht erfasst. Die Zahlen für das Jahr 2024
liegen laut Bauernverband noch nicht vor.
Die Vogelgrippe oder Geflügelpest wird durch Influenzaviren der
Subtypen H5 und H7 verursacht. Eine Infektion führt zu einer akut
verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete
ausbreiten kann. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über
infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang
nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie
Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem
Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln sollte ein Arzt
aufgesucht werden, erklärte das Landwirtschaftsministerium.
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