«Endlich ist das Schwein tot» - Mordprozess gegen 17-Jährige von Christopher Hirsch, dpa

Der Vorwurf gegen eine 17-Jährige wiegt schwer: Sie soll einen Mann
betäubt und getötet haben. Nun ist der Prozess am Landgericht
Stralsund gestartet. Sie ist nicht allein angeklagt.

Stralsund (dpa/mv) - Mit dem Gesicht hinter einem Aktenordner, in
Fußfesseln und Handschellen wird die 17-Jährige in den Saal des
Landgerichts Stralsund geführt. Die schwarzhaarige Jugendliche in
schwarzen Leggins und einem dunkelblauen Pullover nimmt Platz auf der
Anklagebank. Sie soll einen 59-Jährigen vergangenen Sommer in
Greifswald heimtückisch getötet haben, wie die Staatsanwältin zum
Prozessauftakt vorträgt. 

Laut verlesener Mordanklage hatte das Opfer der Jugendlichen schon
länger Avancen gemacht. Diese habe sich belästigt und gestalkt
gefühlt und den Plan gefasst, den Mann zu betäuben und zu töten. Ende

Juni trafen sich beide demnach wie schon häufiger zuvor in der
Wohnung eines 50 Jahre alten Mitangeklagten. Noch vor der Wohnung
habe die Jugendliche dem Opfer einen Kaffeepott mit Jägermeister und
unter anderem MDMA und Morphium gegeben, den der 59-Jährige
ausgetrunken habe. Auf einem Sofa in der Wohnung sei er
eingeschlafen. Die Angeklagte habe mindestens neunmal mit der Kante
eines Frühstücksbretts auf den Kehlkopf ihres Opfers eingeschlagen
und den Mann so tödlich verletzt. 

«Endlich ist das Schwein tot»

«Endlich ist das Schwein tot», soll sie anschließend gesagt und dem
Mann noch ein Handtuch ins Gesicht gedrückt haben. Die Polizei fand
die Leiche laut früheren Angaben eher zufällig Anfang Juli letzten
Jahres, weil gegen den 50-jährigen vorbestraften Wohnungsinhaber
wegen mutmaßlicher Drogendelikte ermittelt wurde. Er ist nun wegen
unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Nach Ausführungen der
Staatsanwältin erzählte die Hauptangeklagte ihm von dem präparierten

Getränk. Statt einzugreifen, habe dieser eine Beruhigungstablette
genommen.

Die Jugendliche muss laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft mit
einer Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren und der 50-Jährige mit
einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Ursprünglich
befanden sich beide in Untersuchungshaft. Inzwischen ist der
50-Jährige auf freiem Fuß, weil eine weitere Haft angesichts des
Vorwurfs nicht verhältnismäßig wäre, wie eine Gerichtssprecherin
erklärt hatte. Der Haftbefehl gegen die 17-Jährige wurde laut Gericht
Mitte Dezember in einen Befehl zur Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus umgewandelt.

Verhandlung ohne Öffentlichkeit

Am ersten, mehrstündigen Verhandlungstag waren mehrere Zeugen
geladen. Weil für die Angeklagte die Unterbringung in einer
psychiatrischen Klinik infrage kommt, wurde die Öffentlichkeit nach
Verlesung der Anklage ausgeschlossen. Zwei weitere Termine sind am
20. und 21. Januar angesetzt. Die Urteilsverkündung soll öffentlich
sein.

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