Die Cannabis-Teillegalisierung und die Regeln für die Clubs

Berlin/Darmstadt (dpa/lhe) - Seit 1. April vergangenen Jahres ist der
Cannabis-Konsum für Volljährige mit Beschränkungen legal. Seitdem
dürfen in Privatwohnungen bis zu drei Pflanzen gleichzeitig angebaut
und bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahrt werden. Seit 1. Juli 2024
können zudem nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500
Mitgliedern Cannabis anpflanzen, sofern sie eine Genehmigung dafür
erhalten haben. Die zuständige Behörde dafür ist das
Regierungspräsidium Darmstadt. 

Den Regeln zufolge können die Anbauvereinigungen das Cannabis an ihre
Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind
höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat
je Mitglied. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten
geringere Mengen.

Anbauvereinigungen müssen mindestens 200 Meter von Schulen,
Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
entfernt sein. Die Mitglieder müssen mindestens drei Monate dabei
sein, um grenzüberschreitenden Drogentourismus zu vermeiden.

Die Vereine müssen bei ihren Anträgen auf Anbaugenehmigung neben der
Mitgliederzahl auch die Lage des Grundstücks und die Größe der
Anbauflächen und Gewächshäuser benennen. Erforderlich sind zudem
Angaben darüber, wie viel Cannabis pro Jahr - getrennt nach Marihuana
und Haschisch - angebaut und abgegeben werden soll.

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