Keine Mehrheit für Livestream im Corona-Ausschuss

Ein Untersuchungsausschuss im Landtag soll die Kritik der sächsischen
Regierung in der Corona-Pandemie untersuchen. Schon über Formalien
ist man uneins.

Dresden (dpa/sn) - Die Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss
des Sächsischen Landtages zur Corona-Pandemie werden nicht im
Livestream übertragen. Ein entsprechender Antrag vom Bündnis Sahra
Wagenknecht (BSW) fand keine Mehrheit. Allerdings bleibt die
Beweisaufnahme wie bisher - und gesetzlich festgeschrieben -
öffentlich. Interessenten müssen aber direkt zur Sitzung erscheinen.

Gesetz sieht keine Liveübertragung vor 

Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen regelt nicht nur das sächsische
Untersuchungsausschussgesetz, sondern auch die Strafprozessordnung.
Vertreter des BSW zeigten sich enttäuscht und warfen den «etablierten
Parteien» vor «keinen echten Willen zu Transparenz und Bürgernähe
» zu
haben.

Der Untersuchungsausschuss war auf Betreiben der AfD entstanden. Ein
Großteil des BSW hatte dem AfD-Antrag zur Einsetzung des Antrages
zugestimmt. Der Ausschuss besteht aus 18 Mitgliedern, die CDU stellt
sieben Abgeordnete, die AfD sechs und das Bündnis Sahra Wagenknecht
(BSW) zwei. SPD, Grüne und Linke können je einen Parlamentarier
entsenden. Vorsitzender ist der CDU-Politiker Andreas Nowak.

Virologe Hendrik Streeck soll als Zeuge aussagen

Als ersten Zeugen will die AfD den Bonner Virologen Hendrik Streeck
laden. Der renommierte Wissenschaftler arbeitet am
Universitätsklinikum Bonn und gehörte dem Expertenrat der
Bundesregierung zur Corona-Pandemie an.

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