Anklage fordert Bewährung im Prozess um Maskenbetrug
Am Landgericht Nürnberg-Fürth geht ein Prozess gegen zwei Männer zu
Ende, die teils minderwertige Corona-Schutzmasken aus China verkauft
haben. Wollten sie betrügen, oder waren sie nur naiv?
Nürnberg (dpa/lby) - Im Prozess um mögliche Betrügereien bei der
Beschaffung von Corona-Schutzmasken aus China am Landgericht
Nürnberg-Fürth hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für die
beiden Angeklagten Geschäftsleute gefordert. Bei der Beschaffung von
Masken während der Corona-Pandemie im großen Stil für das bayerische
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sei den beiden
Männern keine Betrugsabsicht nachzuweisen - die Staatsanwaltschaft
trat in diesem Punkt von ihrer ursprünglichen Anklage zurück.
Fragwürdige Qualität
Im späteren Verlauf der Pandemie sei allerdings die fragwürdige
Qualität der Masken nachweislich bekannt gewesen. Dennoch hätten die
beiden Männer - einer davon Kommunalpolitiker der Freien Wähler im
Raum Neumarkt/Oberpfalz - mit erheblicher krimineller Energie und
Skrupellosigkeit die Masken etwa an Apotheken weiterverkauft. Der
hierbei entstandene Schaden sei mit gut 17.000 Euro jedoch im
Vergleich zu dem Umfang der Geschäfte mit dem Landesamt gering
gewesen. Bewährungsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie
einem Jahr und sechs Monaten seien angemessen, erklärte die
Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.
Der Verteidiger eines der Angeklagten forderte am Vormittag
Freispruch in allen Punkten für seinen Mandanten. Die Geschäftsleute
hätten keine Betrugsabsicht gehabt. Als Händler mit Autoteilen, die
in der Corona-Pandemie erst in den Import von Medizinprodukten
eingestiegen seien, hätten sie keinerlei Erfahrung mit dem komplexen
Geflecht von Qualitätsstandards gehabt.
Aiwanger als Zeuge
In dem Prozess hatte auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie
Wähler) als Zeuge ausgesagt. Der seiner Partei angehörende Angeklagte
hatte sich bei der Anbahnung der Geschäfte mit einem Hilfegesuch an
den Landespolitiker gewandt. Im Verlauf der Zeugenaussagen Aiwangers
und mehrerer Beamte des Landesamtes für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit war auch die chaotische Situation hinsichtlich
der Maskenbeschaffung während der Pandemie zur Sprache gekommen. Von
«vogelwilden Zeiten» und «Wildwest» war die Rede.
Das Urteil der 16. Strafkammer des Landgerichts wird noch am Freitag
erwartet.
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