Geldstrafe und Freispruch im Betrugsprozess um Corona-Masken

Über drei Jahre dauerte das Verfahren um den Verdacht auf Betrug im
Handel mit Corona-Schutzmasken. Am Ende kommt eine vergleichsweise
marginale Geldstrafe heraus.

Nürnberg (dpa/lby) - Mit einem Freispruch und einer Geldstrafe in
Höhe von 2.500 Euro ist am Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess um

Betrug bei der Einfuhr von Corona-Schutzmasken zu Ende gegangen. Die
Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten aus dem Raum Neumarkt
in der Oberpfalz zunächst Betrug im Millionen-Volumen vorgeworfen -
den Tatvorwurf aber bereits im Plädoyer bis auf einen kleinen Rest im
Wert von knapp 18.000 Euro aus Mangel an Beweisen fallengelassen. 

Auch bei dem verbliebenen Rest sah die 16. Strafkammer unter Vorsitz
von Richterin Barbara Reim jedoch kein schuldhaftes Verhalten.
Lediglich einer der beiden Angeklagten - ein Kommunalpolitiker der
Freien Wähler - wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro
verurteilt. Er hatte sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht,
weil er einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten
kopiert hatte. 

Die beiden Angeklagten hatten zur Zeit der Corona-Pandemie im großen
Stil Masken aus China nach Deutschland eingeführt und einen Großteil
davon an das bayerische Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) verkauft. Ob die Masken den Vorgaben
hinsichtlich ihrer Qualität entsprachen, war jedoch nicht klar. Der
Prozess offenbarte, dass in dieser Frage auch beim Landesamt kein
gesichertes Wissen herrschte. Es habe eine «Wildwest»-Mentalität
geherrscht, gekauft worden sei, was der Markt hergegeben habe.

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