Bislang rund 60 Klagen gegen NRW-Krankenhausreform
Die Reform der Krankenhauslandschaft in NRW sorgt weiter für
Widerstand. Überall im Land ziehen Kliniken gegen die Landesregierung
vor Gericht.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Gegen die vom Land geplanten Veränderungen in
der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft regt sich weiter
Widerstand. Bei den sieben Verwaltungsgerichten im Land sind bereits
rund 60 Klagen gegen den Krankenhausplan NRW eingegangen. Das hat
eine dpa-Umfrage bei den Gerichten ergeben. Allein beim
Verwaltungsgericht Köln sind 18 Klagen eingegangen, wie ein Sprecher
sagte.
In der Regel wollen Kliniken nicht akzeptieren, dass sie eine
bestimmte Behandlung künftig nicht mehr anbieten dürfen. Die Klagen
richten sich formell gegen die Feststellungsbescheide, die von den
Bezirksregierungen nach dem neuen Krankenhausplan NRW verschickt
wurden. Wann zum ersten Mal ein Richter in der Sache entscheiden
könnte, sei noch an keinem Verwaltungsgericht absehbar, teilten die
Gerichtssprecher mit.
Auswirkungen für alle gut 300 Krankenhäuser in NRW
Mitte Dezember 2024 wurde den gut 300 NRW-Krankenhäusern verbindlich
mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten dürfen. Das
führt zu Veränderungen in der nordrhein-westfälischen
Krankenhauslandschaft. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums
wurden rund 6.200 Einzelentscheide getroffen, welche Klinik welche
Behandlung anbieten darf.
Durch eine stärkere Spezialisierung bei den Kliniken will Minister
Karl-Josef Laumann (CDU) sicherstellen, dass Patienten eine
bestmögliche Versorgung erhalten.
Notfälle sollen weiterhin überall behandelt werden
Gleichzeitig soll eine ortsnahe Notfallversorgung erhalten bleiben.
Ziel ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20
Autominuten ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer
Versorgung erreichbar ist. Auch Intensivmedizin müsse flächendeckend
vorgehalten werden.
NRW ist das erste Bundesland mit einem solchen Modell. Die neue
Struktur tritt zum 1. April 2025 in Kraft. Für bestimmte
Leistungsgruppen sind Übergangsfristen bis Ende 2025 vorgesehen,
damit die Kliniken genug Zeit für die Umstellung oder Schließung von
Abteilungen haben.
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