Generalbundesanwalt: Magdeburg-Täter mit vielen im Clinch

Bei dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gab es Tote und
Verletzte. Der Generalbundesanwalt sieht sich trotzdem nicht
zuständig für den Fall. Nun erläutert er die Gründe.

Stuttgart (dpa) - Für Ermittlungen der Bundesanwaltschaft fehlt dem
Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt nach Worten von
Generalbundesanwalt Jens Rommel der «spezifische
Staatsschutzhintergrund». Zwar habe der Beschuldigte viele Kontakte
mit staatlichen Stellen gehabt, aber er habe eben auch mit ganz
vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, sagte Rommel
im SWR. Daher dürfte die Tat eher den Charakter einer «Amokfahrt aus
persönlicher Frustration» haben als den Charakter einer
terroristischen Tat gegen die Bundesrepublik oder die
freiheitlich-demokratische Grundordnung. 

Die Bedrohungen gegen staatliche Einrichtungen habe der Beschuldigte
alle nicht umgesetzt, so Rommel weiter. Und die Tat richte sich gegen
einen Weihnachtsmarkt, also keine staatliche Stelle. «Und sie steht
eben auch nicht wie jetzt eine Demonstration oder eine
Meinungsäußerung auf einem Marktplatz für unsere Art der politischen

Willensbildung.»

Sechs Tote, 300 Verletzte

Kurz vor Heiligabend war ein Mann über den Weihnachtsmarkt in
Magdeburg gerast. Sechs Menschen starben, darunter ein neunjähriger
Junge. Fast 300 Menschen wurden verletzt. Der Täter, ein Arzt aus
Bernburg südlich von Magdeburg, stammt aus Saudi-Arabien, lebt seit
2006 in Deutschland und erhielt 2016 Asyl als politisch Verfolgter.
Er war in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen
aufgefallen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren
zur Aufarbeitung der Todesfahrt wird vorerst weiter in Sachsen-Anhalt
geführt. 

Er verkenne nicht die Dimension des Anschlags von Magdeburg, sagte
Rommel, und sicher habe die Tat eine besondere öffentliche Bedeutung.
Aber er sagte auch zu den Kriterien für die Übernahme durch seine
Behörde: «Wir brauchen einen spezifischen Staatsschutzhintergrund.
Das heißt, wir brauchen einen Angriff auf den Gesamtstaat oder auf
unsere Verfassungsgrundsätze.» 

Rommel verwies zudem darauf, dass die Strafverfolgung grundsätzlich
Ländersache sei und er nur ausnahmsweise Ermittlungen übernehmen
dürfe. Allein die Dimension der Tat reiche dafür nicht aus. Bei der
tödlichen Messerattacke in Solingen etwa sei der Täter an den
Islamischen Staat angebunden gewesen, damit sei die
Bundesanwaltschaft direkt zuständig gewesen.

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